Unglück bei Flugschau: Pilot (68) vor Gericht

Doppeldecker rast beim Start im Nürnberger Land in eine Zuschauertribüne. Eine Frau kommt ums Leben, 34 Zuschauer werden verletzt. Der Staatsanwalt spricht von einem Pilotenfehler.
Nürnberg - Gut dreieinhalb Jahre nach dem tragischen Unfall bei einer Flugschau in Lauf-Lillinghof nahe Nürnberg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den damals 68-jährigen Piloten der Unglücksmaschine erhoben.
Das Verfahren gegen den Veranstaltungsleiter und zwei Mitarbeiter des Luftamtes Nordbayern wurde eingestellt.
Während der Flugschau am 5. September 2010 driftete beim Start ein historischer Doppeldecker von der geplanten Startrichtung ab, flog in geringer Höhe auf die Zuschauermenge zu, kollidierte mit einer Zuschauerbank und erfasste mit laufendem Propeller eine dort sitzende Besucherin, die ums Leben kam.
Über 30 weitere Zuschauer wurden verletzt.
Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass der Pilot den Startvorgang zu einem Formationsflug noch hätte abbrechen können und auch müssen, als das Flugzeug immer weiter von der vorgesehenen Startrichtung abwich. Da er stattdessen durch starkes Ziehen am Höhenruder einen unkontrollierbaren Flugzustand herbeigeführt und auch keinen Notabbruch der Treibstoffzufuhr vorgenommen haben soll, um wenigstens den Propeller der Maschine vor der Kollision zum Stillstand zu bringen, wirft sie dem Piloten fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 34 Fällen vor.
Demgegenüber bestreitet der Angeschuldigte eine Pflichtverletzung. Er hat erklärt, das Abdriften der Maschine sei für ihn unabwendbar und ein Startabbruch nicht mehr möglich gewesen.
Ein Strafrichter des Amtsgerichts Hersbruck hat nun darüber zu entscheiden, ob er die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Anklagebehörde hat für den Tatnachweis unter anderem 97 Zeugen und zwei Sachverständige benannt.
Das Verfahren gegen den Veranstaltungsleiter und zwei Mitarbeiter des Luftamtes Nordbayern wurde eingestellt, da diesen keine Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können.