Unfall auf Kreuzfahrtschiff: 6000 Euro für zwei Fingerkuppen

München (dpa/lby) - Auf einer Kreuzfahrt hatte sich eine Passagierin so übel die Finger in einer Tür eingeklemmt, dass ihr noch an Bord zwei Fingerkuppen amputiert werden mussten. Als Schmerzensgeld und Schadenersatz könnte sie nun 6000 Euro bekommen - sofern die Prozessbeteiligten den am Mittwoch vor dem Landgericht München I ausgehandelten Vergleich nicht in den kommenden Wochen widerrufen.
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Prozess nach Verletzung auf Kreuzfahrtschiff. Foto: Jens Büttner/Archivbild
dpa Prozess nach Verletzung auf Kreuzfahrtschiff. Foto: Jens Büttner/Archivbild

München (dpa/lby) - Auf einer Kreuzfahrt hatte sich eine Passagierin so übel die Finger in einer Tür eingeklemmt, dass ihr noch an Bord zwei Fingerkuppen amputiert werden mussten. Als Schmerzensgeld und Schadenersatz könnte sie nun 6000 Euro bekommen - sofern die Prozessbeteiligten den am Mittwoch vor dem Landgericht München I ausgehandelten Vergleich nicht in den kommenden Wochen widerrufen. Der Frau war vor einem Jahr auf einer Mittelmeerkreuzfahrt mit der "MSC Sinfonia" im Hafen von Split eine der schweren Außentüren mit derart viel Wucht auf die Finger geknallt, dass sie sich die zwei Kuppen an der rechten Hand unrettbar quetschte. (AZ 22 O 318/19)

"Ich habe in mein rohes Fleisch geguckt und habe nur geschrien: "Meine Finger sind ab"", berichtete die Frau aus Sachsen von dem Moment des Unglücks. "Ich habe meine Fingerkuppen aus dieser Falle rausgepult und bin zum Schiffsarzt gerannt." Auch die Anwältin der Gegenseite nannte den Vorfall tragisch. "Eine andere Frage ist, ob eine zufallende Tür aufgrund einer Windböe überhaupt jemand anderem angelastet werden kann." Die Klägerin hingegen machte geltend, dass der Sicherungsmechanismus der Tür kaputt gewesen und erst nach ihrem Unfall repariert worden sei.

Im Mittelpunkt der Güteverhandlung stand zunächst die juristische Problematik, dass die Frau mit der deutschen Unternehmenstochter nicht die als Reiseveranstalterin auftretende Konzernmutter aus der Schweiz verklagt hatte. Dennoch stimmte deren Rechtsanwältin dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich zu, ließ aber die Möglichkeit eines Widerrufs offen. Sollte es tatsächlich zu einer Hauptverhandlung kommen, würden dann auch Zeugen zum Zustand der Tür befragt.

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