Umstrittenes Polizeigesetz: Abschlussbericht wird vorgelegt

München (dpa/lby) - Die Überprüfung des umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) neigt sich dem Ende entgegen. Heute will die vom Kabinett im Juni 2018 eingesetzte Kommission zur Begutachtung des PAG Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ihren Abschlussbericht vorlegen.
Das Kontrollgremium hatte sich in 24 mehrstündigen Sitzungen unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, Karl Huber, intensiv mit der Kritik an dem Gesetz befasst. Im Zentrum standen dabei die Praxistauglichkeit und Anwendbarkeit des Gesetzes. Rechtlich überprüft werden die Neuregelungen auch noch vom Bundesverfassungsgericht und vom bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Das PAG hatte schon lange vor seiner Verabschiedung im Landtag im Mai 2018 für große Proteste in Bayern gesorgt. Tausende Menschen gingen bei Demonstrationen gegen die Gesetzesnovelle auf die Straße. Sie befürchteten, dass die Neuregelung die Rechte der Menschen unverhältnismäßig einschränkt, weil die Polizei etwa in Ausnahmefällen auch ohne konkreten Verdacht auf geplante Straftaten die Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen einleiten darf. Stattdessen soll das juristisch schwächere Kriterium von "Gefahr oder drohender Gefahr" genügen, wie es in der bisherigen Formulierung des Gesetzestexts mehrfach heißt.
Auf Drängen der Freien Wähler hatte sich nach der Landtagswahl die CSU bereiterklärt, das Gesetz einer Evaluation zu unterziehen. Grundlage dafür sind die Empfehlungen der Kommission. Darauf basierend "werden wir den bestehenden Richtervorbehalt im PAG ausdrücklich festschreiben und unter anderem prüfen, ob hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Begriffs "drohende Gefahr" gesetzliche Anpassungen notwendig sind", heißt es im Koalitionsvertrag. Die Freien Wähler hatten bei der Abstimmung im Landtag noch als Oppositionsfraktion gegen das PAG gestimmt.
Grüne und SPD hatten unabhängig von der Überprüfung am Verfassungsgerichtshof auch Klage gegen das PAG eingereicht.