Umstrittenes Fördermodell für Münchner Kitas beschlossen

Die Stadt München unterstützt Krippen und Kindergärten massiv, um Eltern finanziell zu entlasten. Nun wird ein neues Fördermodell eingeführt. Private Betreiber fürchten drastische Folgen.
dpa |
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München

Die Stadt München stellt ihr Fördersystem für gemeinnützige und private Kindertagesstätten um. Ab dem neuen Kindergartenjahr im September soll ein "Defizitausgleichsverfahren" greifen. Dies schaffe "trotz der schwierigen Rechtslage die besten Voraussetzungen dafür, dass Entgelte für Kindertageseinrichtungen niedrig und die Kindergärten kostenfrei bleiben können", erläuterte die zuständige dritte Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) am Dienstag. Der Dachverband privater Kitas hingegen hatten vor der Umstellung gewarnt und den Verlust zahlreicher Plätze beziehungsweise horrende Gebühren für die Eltern in Aussicht gestellt.

Vereinfacht gesagt geht es bei dem neuen Verfahren darum, dass die Träger zusätzlich zur staatlichen Förderung Kosten etwa für Personal oder Miete von der Stadt ausgeglichen bekommen. Um keinen Anreiz für höhere Gebühren zu schaffen, sollen zugleich etwaige Gewinne von der Förderung abgezogen werden.

Dadurch lohne sich der Betrieb einer Kita wirtschaftlich kaum mehr, kritisierte der Dachverband Bayerischer Träger für Kindertageseinrichtungen. Dessen Vorsitzender Benjamin Tajedini sagte, ein Großteil der privaten Träger werde deshalb wohl nicht in das neue Fördermodell wechseln. Dann aber müssten sie die Elterngebühren für die bislang rund 7500 durch das alte Modell geförderten Plätze stark erhöhen - auf rund 1200 Euro für einen Vollzeitplatz in einer Krippe und 800 Euro in einem Kindergarten.

Aktuell werden 618 Kindertageseinrichtungen in München auf Basis der Münchner Förderformel bezuschusst. Dank der städtischen Förderung von jährlich rund 170 Millionen Euro bekommen etwa 83 Prozent aller Münchner Kita-Kinder eine kostenlose oder sehr günstige Betreuung. Auch mit dem neuen Modell soll erreicht werden, dass viele Familien durch niedrige Gebühren indirekt von der Förderung der Träger profitieren und somit Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit geschaffen werden, hieß es nach der Entscheidung des Kinder- und Jugendhilfeausschuss sowie des Bildungsausschusses.

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