Umstrittener Bayreuther Ex-Imam darf in Deutschland bleiben

Der umstrittene ehemalige Imam einer Bayreuther Moschee darf nicht aus Deutschland ausgewiesen werden. Der 29-Jährige hatte am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth mit seiner Klage gegen die Regierung von Mittelfranken Erfolg.  
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Der umstrittene ehemalige Imam einer Bayreuther Moschee darf nicht aus Deutschland ausgewiesen werden
dpa Der umstrittene ehemalige Imam einer Bayreuther Moschee darf nicht aus Deutschland ausgewiesen werden

Der umstrittene ehemalige Imam einer Bayreuther Moschee darf nicht aus Deutschland ausgewiesen werden. Der 29-Jährige hatte am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth mit seiner Klage gegen die Regierung von Mittelfranken Erfolg.

Bayreuth -  Nach Ansicht der Kammer ist nicht erwiesen, dass von dem Mann eine Gefahr für die demokratische Grundordnung Deutschlands ausgeht.

Die Regierung von Mittelfranken hatte ihm vorgeworfen, salafistisches Gedankengut verbreitet zu haben. Deswegen ordnete sie als in Nordbayern zuständige Zentralstelle für Ausländer-Extremismus die Ausweisung des Ex-Imams in sein Heimatland Marokko an.

Der vorgeworfene Tatbestand habe sich im Kern nicht beweisen lassen, erläuterte eine Gerichtssprecherin die Entscheidung der Kammer. Der 29-Jährige ist mit einer deutschen Frau verheiratet und ist Vater ihrer Kinder. Deswegen sei eine Ausweisung nur bei schwerwiegenden Gründen möglich, betonte die Sprecherin. Die Regierung von Mittelfranken hat noch die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten.

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