Tumult bei Abschiebung: Asif N. soll Arbeitsstunden leisten

Sein Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen: Der Afghane Asif N. sollte aus einer Berufsschule heraus in Abschiebegewahrsam genommen werden. Es kam zu Tumulten. Nun ist ein Urteil gegen ihn gefallen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Nach Abschiebeversuch: Prozess gegen Asif N. beginnt. Foto: David Ebener/Archiv
dpa Nach Abschiebeversuch: Prozess gegen Asif N. beginnt. Foto: David Ebener/Archiv

Nürnberg (dpa/lby) - Nach einem tumultartigen Abschiebeversuch ist der Afghane Asif N. in Nürnberg zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Die Jugendrichterin am Amtsgericht sprach den 22-Jährigen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mit tätlichem Angriff und Körperverletzung schuldig, außerdem der Sachbeschädigung und des unerlaubten Aufenthalts ohne Pass, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch erklärte. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Am 31. Mai 2017 sollte der damals 20-Jährige aus einer Nürnberger Berufsschule heraus in Abschiebegewahrsam genommen werden. Er sollte noch am Abend in seine Heimat geflogen werden. Ein Gericht hob wenige Tage später die Abschiebehaft auf.

Laut Anklage leistete er in einem Streifenwagen erheblichen Widerstand. Er habe um sich getreten, geschlagen und Polizisten verletzt. Dieser Darstellung folgte auch das Gericht. Zeitweise 300 Mitschüler und Linksautonome stellten sich der Polizei damals in den Weg. Der Einsatz sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit und Kritik. Die Richterin bezeichnete ihn als zweifellos rechtmäßig.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Wochen Dauerarrest und 100 Arbeitsstunden gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch; lediglich für die Beschädigung einer Ampel Wochen vor dem Abschiebeversuch sprach er sich für Arbeitsstunden aus.

Mit einem derartigen Urteil hätten er und sein Mandant gerechnet, sagte der Anwalt Michael Brenner kurz nach der Verhandlung. Aber einige Teile des Schuldspruchs seien zu kritisieren: "Wir sehen seine Handlungen am 31. Mai durch Notwehr gerechtfertigt." Ob Asif N. in Berufung gehe, sei noch nicht klar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Asif N. war Anfang 2012 nach Deutschland gekommen. Aktuell hat er eine Aufenthaltsgestattung. Erst kürzlich war sein Asylantrag erneut abgelehnt worden. Dagegen hat sein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Klage eingereicht.

Mit Blick auf das Urteil sagte Brenner: "Auf das Asylverfahren hat das eigentlich überhaupt keinen Einfluss." Die Strafe habe eher einen erzieherischen Zweck. "Inwiefern das einem negativ ausgelegt werden darf von der Ausländerbehörde, halte ich für sehr fraglich."

Ursprünglich sollte der Prozess Ende September beginnen. Doch er musste wegen eines erkrankten Richters verschoben werden. Ein paar Unterstützer des jungen Afghanen versammelten sich während der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.