Trotz VGH-Entscheidung: Söder will generelle Bar-Öffnung verhindern

Bislang durften aufgrund der noch immer angespannten Corona-Lage nur Lokalitäten öffnen, die auch Speisen anbieten. Das wird sich nun ändern.
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Bars und Kneipen in Bayern dürfen vorläufig auch drinnen wieder öffnen. (Symbolbild)
Bars und Kneipen in Bayern dürfen vorläufig auch drinnen wieder öffnen. (Symbolbild) © IMAGO / Addictive Stock

München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot, reine Bars und Kneipen drinnen zu öffnen, vorläufig gekippt. Das gab das Gericht am Freitag bekannt. Damit hat der VGH einem Eilantrag einer Wirtin aus Unterfranken stattgegeben. 

Gemäß §15 Absatz 2 Satz 1 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung BayIfSMV mussten Bars und Kneipen, die reine Schankbetriebe sind und keine Speisen anbieten, ihre Innenbereiche weiter geschlossen halten. Lokalitäten, in denen auch gegessen werden konnte, durften unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln hingegen öffnen. 

Bars und Kneipen in Bayern dürfen wieder öffnen

"Dadurch sah die Antragstellerin ihre Berufsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz verletzt und hat deshalb in einem Normenkontrolleilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung beantragt", heißt es in der Mitteilung.

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Und weiter: "Zwar hätten zu Beginn der Pandemie für den Bereich der Innengastronomie zwischen Speise- und Schankwirtschaften rechtlich erhebliche Unterschiede im typischen Betriebsablauf bestanden." Das habe sich in der Zwischenzeit aber geändert. Deshalb gelten nun die gleichen Regeln wie für Restaurants. Discos und Clubs sind von der Entscheidung nicht betroffen: Sie müssen ihre Pforten weiter geschlossen halten.

Gegen die VGH-Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel.

Söder lehnt generelle Öffnung auch nach VGH-Urteil ab

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnt eine generelle Öffnung von Bars und Kneipen auch nach dem VGH-Urteil ab. "Aus unserer Sicht wird es eine reine Freigabe von Bars und diesen Einrichtungen jetzt nicht geben", sagte der CSU-Chef am Freitag nach einer Klausur des Parteivorstands in Gmund am Tegernsee. Er kündigte an, dass das Kabinett am Dienstag das weitere Vorgehen festlegen werde.

Söder betonte, das Urteil halte zwar eine generelle Schließung nicht mehr für verhältnismäßig, Einschränkungen wie eine Koppelung an die Inzidenzwerte oder andere Auflagen seien aber ausdrücklich zulässig. Denkbar seien etwa spezielle Regelungen zur Sperrstunde, zum Alkoholausschank oder zu einer Sitzplatzpflicht.

Ziel sei es, ein neues Konzept zu erstellen, welches den Sommer über trage, sagte Söder. Für die klassische Nachtgastronomie habe dies aber zunächst keine Auswirkungen.

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30 Kommentare
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  • Der Kaiser am 24.07.2021 15:38 Uhr / Bewertung:

    Dieser Mann wird immer größenwahnsinniger kommt mir vor wie bei König Ludwig II.
    Am liebsten würde er uns nur zum arbeiten rauslassen! Mit Söder ist die CSU unwählbar!!

  • Wiehammersdenn am 24.07.2021 09:46 Uhr / Bewertung:

    In naher Zukunft werden wir unzählige bayerische Richter in die Arbeitslosigkeit schicken können. Denn deren juristische Arbeit ist ohne Nutzen! Dank Söder, der meint dass seine Person über der Rechtssprechung der bayerischen Justiz steht!
    Das kann doch wohl nicht wahr sein!!!

  • Bongo am 24.07.2021 12:57 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Wiehammersdenn

    Die Gefahr besteht nicht, weil die Gerichte mit Richtern eher unterbesetzt sind.

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