Trotz Ermittlungen: Stichwahl in Kulmbach soll stattfinden

Kulmbach (dpa/lby) - Trotz des Verdachts der Wahlmanipulation soll die Stichwahl im oberfränkischen Kulmbach am Sonntag stattfinden. "Die Wahl wird auf jeden Fall durchgeführt", sagte ein Sprecher des Landratsamts.
von  dpa
Der Kulmbacher Oberbürgermeister, Henry Schramm (CSU), gibt eine Pressekonferenz. Foto: Nicolas Armer/dpa/Archivbild
Der Kulmbacher Oberbürgermeister, Henry Schramm (CSU), gibt eine Pressekonferenz. Foto: Nicolas Armer/dpa/Archivbild © dpa

Kulmbach (dpa/lby) - Trotz des Verdachts der Wahlmanipulation soll die Stichwahl im oberfränkischen Kulmbach am Sonntag stattfinden. "Die Wahl wird auf jeden Fall durchgeführt", sagte ein Sprecher des Landratsamts. Nach Feststellung des Ergebnisses werde die Wahl ohnehin vom Landratsamt überprüft. Dabei würden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft "von zentraler Bedeutung" sein.

Die Entscheidung sei in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken, dem bayerischen Innenministerium und Wahlrechtsexperten getroffen worden, hieß es weiter. Oberbürgermeister Henry Schramm (CSU) muss sich in der Stichwahl Ingo Lehmann (SPD) stellen. Schramm bekam im ersten Wahlgang 45,5 Prozent, sein Herausforderer 35,5 Prozent.

Beide Kandidaten zeigten sich angesichts einer möglichen Wahlmanipulation schockiert. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln gegen zwei Mitarbeiter des Rathauses. Sie sollen drei bis fünf Briefwahlunterlagen geschreddert haben, teilten die Ermittler mit.

Noch werde überprüft, ob damit wirklich das Wahlergebnis verfälscht werden sollte. Denkbar sei auch, dass die Unterlagen unbrauchbar gewesen waren und deshalb ausgetauscht werden sollten.

Auch in Bad Steben (Landkreis Hof) ermitteln gerade Polizei und Staatsanwaltschaft: Dort soll die Gemeinderatswahl gefälscht worden sein, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nach einer anonymen Anzeige hätten die Beamten am Donnerstag die Räume der Stadtverwaltung durchsucht und Wahlunterlagen beschlagnahmt.

Wer das Ergebnis einer Wahl fälscht, dem droht nach Paragraf 107a Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.

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