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Haltbarkeit, Hygiene, Zusatzstoffe: Die Europäische Union regelt viel – und schützt damit vor allem die Verbraucher.
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EU-Verordnungen sogen für mehr Sicherheit bei Lebensmitteln: Markthändler Fatmir Ajeti mit einer Kiste Paprika am Hauptmarkt.
Berny Meyer EU-Verordnungen sogen für mehr Sicherheit bei Lebensmitteln: Markthändler Fatmir Ajeti mit einer Kiste Paprika am Hauptmarkt.

Haltbarkeit, Hygiene, Zusatzstoffe: Die Europäische Union regelt viel – und schützt damit vor allem die Verbraucher.

NÜRNBERG Warum ist die Banane krumm? Das ist, wenigstens im Kinderreim, geklärt: Weil niemand in den Urwald kriecht und sie gerade biegt. Und was ist mit den Gurken, die auf dem Hauptmarkt verkauft werden? Für die Gurken war die EU zuständig. Und die sorgte dafür, dass sie maximal eine Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zentimeter Länge haben; also relativ gerade sind. Diese Gurkenverordnung (1677/88EWG) ist inzwischen gestrichen. Die Gurken sind seitdem aber nicht krummer geworden...

Alle Zutaten müssen über die gesamte Lebensmittelkette hinweg zurückverfolgt werden können

Denn der Handel hatte sich die Regelung gewünscht, weil so mehr Gemüse in einer Standardkiste verpackt werden konnte. Doch bei vielen anderen Lebensmitteln, die in den Einkaufskörben der Nürnberger Marktbesucher liegen, regelt die EU weiterhin die Normen – etwa für Äpfel, Birnen, Zitrusfrüchte, Kiwis, Erdbeeren, Pfirsiche, Nektarinen, Weintrauben, Salatköpfe, Paprika und Tomaten.

Und die europäischen Verordnungen sorgen für mehr Schutz der Verbraucher. Seit den großen Fleischskandalen ist geregelt, dass sämtliche Lebens- und Futtermittel sowie deren Zutaten über die gesamte Lebensmittelkette hinweg zurückverfolgt werden können. Das sorgt für Transparenz, von der der Verbraucher profitiert. Geregelt sind auch die Standards für Hygiene, den Tierschutz im Stall und den Transport von Schlachttieren. Hier gilt der Grundsatz: Tiere dürfen keinen vermeidbaren Schmerzen oder Leiden ausgesetzt werden!

Einheitliche Siegel für ökologischen Anbau und Gentechnik

Auch beim Einkauf im Supermarkt können Verbraucher feststellen, wie viel EU in den Hinweisen auf den Verpackungen steckt. Es muss die Füllmenge oder das Gewicht angegeben werden. Außerdem muss der Hersteller sämtliche Zutaten und deren Gewichtsanteil angeben. Für die Verbraucher entscheidend ist auch das Haltbarkeitsdatum auf der Verpackung. Europaweit einheitlich ist zudem geregelt, dass es einen Hinweis auf den Hersteller geben muss, es gibt EU-Siegel für ökologischen Anbau, die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen und die Nährwertangaben. Und dann gibt’s dann noch die EU-einheitlichen geheimnisvollen E-Nummern für die Lebensmittelzusätze. E300 für Vitamin C zum Beispiel, E621 für den Geschmacksverstärker Glutamat und E420 für das Süßungsmittel Sorbit. mir

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