Totschlagsprozess neu aufgerollt: Sechs Monate Haft weniger

Regensburg (dpa/lby) - Eineinhalb Jahre nach der Bluttat an einem Partygast bei einer Silvesterfeier in einer niederbayerischen Pension ist der Fall vor dem Landgericht Regensburg neu verhandelt worden. Der 30-jährige Angeklagte wurde zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt.
von  dpa
Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archivbild
Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archivbild © dpa

Regensburg (dpa/lby) - Eineinhalb Jahre nach der Bluttat an einem Partygast bei einer Silvesterfeier in einer niederbayerischen Pension ist der Fall vor dem Landgericht Regensburg neu verhandelt worden. Der 30-jährige Angeklagte wurde zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt. Das erste Urteil von vor einem Jahr lautete auf acht Jahre Haft und wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Der BGH sah strafmindernde Argumente nicht ausreichend gewürdigt. Beide Male wurde eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Der Anklage nach hatte der aus Rumänien stammende Mann bei einer Party an Silvester 2017 im Keller einer Pension in Windberg (Kreis Straubing-Bogen) einen Partygast im Streit erstochen. Der Täter war mit mehr als drei Promille erheblich alkoholisiert. Der tödlichen Auseinandersetzung ging eine Schlägerei voraus. Den Ermittlungen nach beleidigte der Angeklagte zunächst weibliche Gäste auf sexuell anzügliche Weise, wurde aus dem Raum verwiesen und als er nicht gehen wollte, von anderen Besuchern zusammengeschlagen. Daraufhin holte er aus seinem Zimmer ein Messer und erstach einen der Partygäste, der die Polizei rufen wollte.

Dem BHG nach hätten die Alkoholisierung sowie die Provokation des späteren Täters durch die Schläge und Tritte gegen ihn stärker gewichtet werden müssen. Der Staatsanwalt blieb in seinem Plädoyer bei der Forderung nach acht Jahren Haft, der Verteidiger sprach sich für nicht mehr als sieben Jahre Haft aus. Das Gericht entschied letztlich für siebeneinhalb Jahre. Dem Gutachter nach soll der Mann eine zweijährige Alkoholentzugstherapie machen, die 19 Monate Untersuchungshaft werden angerechnet. Nach der Hälfte der Haftzeit könnte der Mann auf Bewährung entlassen werden - sofern die Therapie erfolgreich verläuft.

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