Totschlagsprozess: Männer wegen Discoschlägerei vor Gericht

München (dpa/lby) - Vor dem Landgericht München I hat der Prozess gegen fünf Männer begonnen, die einen Discobesucher mit Schlägen und Tritten in Lebensgefahr gebracht haben sollen. Laut der am Donnerstag verlesenen Anklage hatten die zwischen 19 und 20 Jahre alten Angeklagten das betrunkene Opfer an einem Abend im Januar dieses Jahres ohne erkennbaren Anlass vor einer Münchner Disco angegriffen.
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Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
dpa Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Vor dem Landgericht München I hat der Prozess gegen fünf Männer begonnen, die einen Discobesucher mit Schlägen und Tritten in Lebensgefahr gebracht haben sollen. Laut der am Donnerstag verlesenen Anklage hatten die zwischen 19 und 20 Jahre alten Angeklagten das betrunkene Opfer an einem Abend im Januar dieses Jahres ohne erkennbaren Anlass vor einer Münchner Disco angegriffen. Vier von ihnen traktierten den Mann demnach auch noch mit Tritten gegen den Kopf, als er bewusstlos am Boden lag.

Zum Verfahrensauftakt äußerten sich die Angeklagten über ihre persönlichen Verhältnisse. Aussagen zu den Vorwürfen sind für den kommenden Montag geplant. Alle fünf Verteidiger kündigten an, ihre Mandanten würden Angaben machen.

Bei dem Angriff im Stadtteil Laim kam es laut Staatsanwaltschaft zu Beleidigungen, Schlägen und Tritten. Im weiteren Verlauf sollen die Angeklagten den Mann zu einer Unterführung gejagt haben, wo er zu Fall kam, und ihn weiter getreten haben. Der Bewusstlose erlitt unter anderem eine Hirnblutung und wurde auf der Intensivstation behandelt.

Während der Schlägerei gingen die Männer der Staatsanwaltschaft zufolge auch auf Freunde des Opfers los, als diese ihm zu Hilfe eilen wollten. Die fünf mutmaßlichen Angreifer hätten den Tod des schwer verletzten Opfers in Kauf genommen. Alle sitzen in Untersuchungshaft. Für das Verfahren vor der Jugendkammer sind fünf Prozesstage angesetzt.

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