Totschlag auf dem Friedhof? Mann gesteht Schläge

Regelmäßig treffen sich zwei Obdachlose. Sie sammeln Pfandflaschen, trinken gemeinsam und schlafen auf einem Friedhof. Eines Nachts eskaliert ein Streit, einer der beiden stirbt. Der Andere steht nun vor Gericht.
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Blick auf das Gerichtsgebäude für Landgericht I in München. Foto: Sven Hoppe/Archivbild
dpa Blick auf das Gerichtsgebäude für Landgericht I in München. Foto: Sven Hoppe/Archivbild

München (dpa/lby) - In einem Prozess wegen Totschlags auf einem Münchner Friedhof hat der Angeklagte den Angriff auf seinen Bekannten gestanden. Der obdachlose Mann beteuerte vor dem Landgericht München I am Montag immer wieder, dass sein Trinkkumpan sich nach den Schlägen aber noch bewegt habe. Als Grund für den Übergriff gab er an, der andere habe seine Familie schwer beleidigt. "Als es dazu kam, habe ich ihn geschlagen, weil ich die Kontrolle verloren habe. Ich konnte nicht mehr", sagte er.

Im vergangenen August hatte der angeklagte Rumäne der Staatsanwaltschaft zufolge mehrere Weinflaschen aus einem Laden geklaut und eine davon mit seinem 55 Jahre alten Bekannten im gemeinsamen Nachtlager auf dem Alten Nördlichen Friedhof getrunken. Die beiden hatten in den Tagen zuvor häufiger gemeinsam dort übernachtet. Immer wieder hatten sie nach Aussage des Angeklagten Pfandflaschen gesammelt und auch gemeinsam Alkohol getrunken.

Als der angeklagte Alkoholabhängige nachts aufwachte und sah, dass ein Großteil des Weins verschwunden war, kam es zum Streit zwischen den beiden Männern. Der 55-Jährige habe die Verstorbenen der Familie des Angeklagten verflucht, sagte dieser vor Gericht. Die Beleidigungen seien "inakzeptabel" gewesen, und er habe daraufhin auf ihn eingetreten.

Nach einigen Tritten und Schlägen habe er von seinem Bekannten abgelassen. Der ebenfalls obdachlose Mann erlitt schwere Verletzungen an Kopf und Rippen. Der Anklage zufolge starb er noch vor Ort.

In dem Prozess sind noch sechs weitere Termine bis Ende Juni angesetzt. Dabei werden auch eine Rechtsmedizinerin und psychologische Sachverständige gehört. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gesagt, manchmal Stimmen zu hören. Außerdem gab er an, am Tatabend verschiedene Drogen genommen zu haben. Die Richterin wies darauf hin, dass ein Drogentest des Mannes negativ ausgefallen sei.

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