Totschläger von Passau: Dreieinhalb Jahre Haft für Angeklagten (25)

Im Prozess um den tragischen Tod von Maurice K. (15) sind am Donnerstag die Urteile gegen die vier Angeklagten gefallen. Der Schüler starb nach einer Schlägerei.
Passau - Ein Dreivierteljahr nach dem gewaltsamen Tod des Schülers Maurice K. in Passau sind am Donnerstag im Prozess gegen die vier Tatverdächtigen die Urteile gesprochen worden. Wegen des gewaltsamen Todes des Schülers Maurice K. in Passau soll einer der Schläger für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Passau erklärte den 25-Jährigen am Donnerstag unter anderem der vorsätzlichen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung für schuldig.
Die anderen drei Angeklagten, allesamt Deutsche, bekamen Bewährungsstrafen - in einem Fall von einem Jahr und neun Monaten, in zwei Fällen von jeweils einem Jahr. Der Hauptvorwurf lautete Körperverletzung. Ob Staatsanwaltschaft und Verteidigung Rechtsmittel einlegen, war zunächst offen.
Der 15 Jahre alte Maurice K. hatte sich im April 2018 mit einem der Angeklagten zu einer Schlägerei verabredet. Laut Anklage mischten sich Umstehende ein, die Situation eskalierte. Maurice K. wurde tödlich verletzt. Anfangs waren sechs Verdächtige angeklagt; gegen zwei wurden die Verfahren eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie vier Jahren und drei Monaten gefordert, in einem Fall zwei Jahre ausgesetzt zur Bewährung.
Die Verteidiger hatten bei einem Angeklagten eine Haftstrafe und bei zweien Freispruch als angemessen erachtet. Der vierte Angeklagte sollte nach dem Willen seines Anwalts Sozialstunden leisten und in einer Jugendeinrichtung bleiben.
Gefährliche Körperverletzung statt Totschlag
Die Staatsanwaltschaft hatte den Verdächtigen ursprünglich unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Davon rückte sie nach Gerichtsangaben in ihren Plädoyers ab. Stattdessen warf die Anklagebehörde den jungen Männern unter anderem gefährliche Körperverletzung vor. Die Verteidiger sahen lediglich bei zwei der Angeklagten gefährliche Körperverletzung als gegeben an.
Der 15 Jahre alte Maurice K. hatte sich im April mit einem der Angeklagten zu einer körperlichen Auseinandersetzung verabredet. Laut Anklage mischten sich Umstehende in die Schlägerei ein, die Situation eskalierte. K. wurde tödlich verletzt.