Toter Säugling in Badewanne: Viereinhalb Jahre Haft

Eine Frau steigt in die Badewanne, bringt ein Baby zur Welt und lässt es im Wasser sterben. Ein Gericht verurteilte die Mutter zweier Söhne deswegen zu Gefängnis. War es eine Verzweiflungstat?
dpa |
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"Landgericht Nürnberg-Fürth" steht auf einem Schild am Eingang des Gerichts-Gebäudes. Foto: Daniel Karmann/Archiv
dpa "Landgericht Nürnberg-Fürth" steht auf einem Schild am Eingang des Gerichts-Gebäudes. Foto: Daniel Karmann/Archiv

Nürnberg (dpa/lby) - Eine Mutter ist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil sie ihr Baby nach der Geburt in der Badewanne hat ertrinken lassen. Das Nürnberger Landgericht sprach die 28-Jährige am Donnerstag der Tötung durch Unterlassen schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau aus Roth im September 2018 das Neugeborene in der vollen Wanne zurückgelassen hatte, bis es starb. Danach versteckte sie die Leiche in einem Karton. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von ihrer dritten Schwangerschaft hatte die Mutter zweier Söhne Anfang 2018 erfahren. Ihrem damaligen Lebensgefährten hatte sie nichts davon erzählt, weil er gedroht hatte, sie in dem Fall zu verlassen. Die beiden waren seit August 2016 ein Paar. Ihre wachsenden Rundungen während der Schwangerschaft hatte die Frau mit Wassereinlagerungen erklärt. Auch vor ihrer Mutter, bei der sie mit ihrem dreijährigen Sohn aus einer anderen Beziehung wohnte, schwieg sie aus Angst rauszufliegen. Ihr zweites Kind lebte beim Vater.

Ein Psychiater hatte vor Gericht ausgesagt, die Frau sei in einer Ausnahmesituation gewesen und habe die Realität verdrängt. Die schwierigen Lebensumstände wertete das Gericht zu ihren Gunsten, sie sei verzweifelt und unter Druck gewesen. Die Frau wurde wegen Unterlassen verurteilt, weil sie den Säugling nach Ansicht der Strafkammer nicht aktiv getötet hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung ging von einem minderschweren Fall aus, ohne ein Strafmaß zu nennen.

Das Mädchen hatte laut Gericht mindestens drei Minuten gelebt, bevor es ertrank. Einem Kripobeamten hatte sie erzählt, dass das Kind wenige Minuten nach der Geburt blau angelaufen sei. Es habe nicht geschrien und leblos gewirkt. Am nächsten Morgen versorgte sie ihren dreijährigen Sohn und fuhr mit ihm zum Vater. Ihre Familie hatte das tote Baby gefunden und die Polizei alarmiert. Vor Gericht hatte die Angeklagte geschwiegen.

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