Tödlicher Schlag vor Disco – Angeklagter fühlte sich provoziert
Es war nur ein Faustschlag ins Gesicht des Opfers – doch die Folgen waren tödlich. Zwei Stunden später starb der junge Mann. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge muss sich ein 25-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Traunstein verantworten.
Traunstein – Mit einem Geständnis und einer Entschuldigung des Angeklagten hat der Prozess um einen tödlichen Faustschlag vor einer Rosenheimer Diskothek begonnen. Der 25-Jährige sagte am Montag vor dem Traunsteiner Landgericht aus, er habe sich provoziert gefühlt, weil ihm das Opfer den Stinkefinger gezeigt habe. Er habe dem 21-Jährigen daraufhin einen Schlag ins Gesicht verpasst, gestand er. Keinesfalls habe er den Kontrahenten töten wollen. Der 25-Jährige ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.
Mutmaßlicher Täter und Opfer kannten sich nicht. Beide waren am 7. September 2013 getrennt voneinander und jeweils mit Freunden auf dem Rosenheimer Herbstfest gewesen. Danach zogen sie durch die Stadt. Erst am frühen Morgen des darauffolgenden Tages trafen sie vor der Disco aufeinander.
Dabei kam es zu der folgenschweren Begegnung. Der 21-Jährige stürzte nach dem Schlag ins Gesicht so unglücklich zu Boden, dass sein Kopf auf die Bordsteinkante aufschlug. Das Opfer kam zwar noch mit einem Schädel-Hirn-Trauma ins Rosenheimer Klinikum, starb aber zwei Stunden später an den Folgen einer zentralen Lähmung.
Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei den Eltern und dem Bruder des Getöteten, die als Nebenkläger auftreten. Er wisse, dass er ihnen großes Leid zugefügt habe und werde dafür die Verantwortung übernehmen. Er habe ihren Sohn und Bruder aber nicht töten wollen, sagte der 25-Jährige an die Adresse der Familie gerichtet. Er lebt selbst noch bei seinen Eltern und ist bisher polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Er sagte aus, keinen Alkohol zu trinken.
Für den Prozess vor der 5. Strafkammer des Landgerichts sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Es werden mehrere Zeugen und Sachverständige gehört. Das Urteil soll am 7. April verkündet werden.
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