Tödlicher Raserunfall in München: Haftbefehl wegen Mordes

München (dpa/lby) - Nach dem tödlichen Raserunfall in München, bei dem ein 14-Jähriger starb, ist gegen einen Autofahrer Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Das sagte ein Polizeisprecher am Sonntag. Der 34 Jahre alte Autofahrer soll am Freitagabend auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mit bis zu 100 Stundenkilometern durch die Stadt gerast sein - auf der Gegenfahrbahn. Er ignorierte laut Polizei mehrere rote Ampeln und erfasste zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche. Diese überquerten gerade zusammen mit weiteren jungen Leuten eine Straße. Der 14-Jährige starb im Krankenhaus, die 16-Jährige wurde schwer verletzt.
Der Autofahrer aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshauses war bei dem Unfall am Freitag kurz vor Mitternacht selber verletzt worden und lag am Sonntag noch im Krankenhaus, wie ein Polizeisprecher sagte.
Insgesamt vier Jugendliche hatten die Straße ersten Erkenntnissen nach bei Grün überquert, als der Geisterfahrer heranraste. Der Haftbefehl gegen den Mann, der noch am Samstagabend erlassen wurde, lautet unter anderem auch auf dreifachen versuchten Mord und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Der Anlass für die Raserei war ein vergleichsweise nichtiger: Weil der Mann kurz zuvor auf einer Straße trotz durchgezogener Mittellinie gewendet hatte, folgte ihm ein Streifenwagen, um ihn zu kontrollieren. Der 34-Jährige habe sofort Gas gegeben, sagte der Polizeisprecher. Der Streifenwagen habe ihn aus den Augen verloren und nicht verfolgt. "So eine Verfolgung innerhalb der Stadt ist viel zu gefährlich." Stattdessen hätten die Beamten Verstärkung gerufen.
Wenig später sah die Besatzung eines hinzugekommenen Streifenwagens schon die Jugendlichen auf der Straße liegen. Die Beamten hätten sofort Erste Hilfe geleistet. Der 14-Jährige sei nach dem Aufprall etwa 20 Meter durch die Luft geflogen und lebensgefährlich verletzt worden. Die 16-Jährige erlitt Knochenbrüche. Zwei weitere 15 und 16 Jahre alte Jugendliche aus der Gruppe erlitten einen Schock.
Der Unfallfahrer flüchtete zunächst von der Unglücksstelle. Ein 29 Jahre alter Autofahrer habe ihm nur knapp ausweichen können und sei gegen eine Litfaßsäule geprallt, sagte der Polizeisprecher. Kurze Zeit später habe der 34-Jährige sein Auto verlassen und versucht, zu Fuß zu flüchten. In einem Park fasste ihn die Polizei schließlich. Dabei habe er Widerstand geleistet. Ob er betrunken oder unter Drogeneinfluss am Steuer saß, war noch unklar.
Raser werden in Deutschland bei tödlichen Verkehrsunfällen in der Regel nicht wegen Mordes verurteilt. In der vergangenen Woche etwa hatte das Landgericht Stuttgart gegen einen 21-Jährigen fünf Jahre Jugendstrafe verhängt - unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Angeklagt war er wegen Mordes. Der junge Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern zwei junge Menschen ums Leben kamen.
Das deutschlandweit erste Mordurteil wegen Raserei wurde im Februar 2017 vom BGH kassiert. Die Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt nicht ausreichend belegt. Im neu aufgerollten Prozess wurden die Männer im März dann erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.