Tödliche Schüsse auf Party - Angeklagter erinnert sich nicht

Bei einer Party im mittelfränkischen Gallmersgarten vor einem Jahr fallen Schüsse: Ein Mann wird getötet. Nun steht der mutmaßliche Schütze vor Gericht. Sein Motiv gibt weiter Rätsel auf.
von  dpa
Der 58-Jährige muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Nürnberg verantworten.
Der 58-Jährige muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Nürnberg verantworten. © dpa

Nürnberg - Weil er auf der Geburtstagsparty seines Stiefsohns einen Gast erschossen haben soll, steht ein 58-Jähriger in Nürnberg vor Gericht. Der wegen Totschlags angeklagte Mann berief sich beim Prozessauftakt am Dienstag vor dem Landgericht auf Erinnerungslücken durch Drogen- und Alkoholkonsum. Wie genau es vor gut einem Jahr zu den Schüssen im mittelfränkischen Gallmersgarten (Landkreis Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim) gekommen sei, könne er nicht mehr sagen. Er bestritt die Tat aber nicht und sagte, sie tue ihm leid. Ein 32 Jahre alter Gast wurde dabei getötet. Die 53 Jahre alte Frau des Angeklagten sowie ein 24 Jahre alter Mann wurden schwer verletzt.

Drogen als ständiger Begleiter

Während der Feier im Mai 2015 war es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 58-Jährigen und seinem Stiefsohn gekommen. Der Angeklagte sagte, es habe immer wieder Ärger mit dem 32-Jährigen gegeben, weil dieser Drogen genommen habe und sich nur gemeldet habe, wenn er etwas brauchte. Ein normales Gespräch sei mit ihm nicht möglich gewesen. Auch bei der Feier habe sein Stiefsohn wieder laut herumgeschrien. An das weitere Geschehen könne er sich jedoch nicht mehr erinnern, sagte der Angeklagte.

Laut den Ermittlungen bedrohte der 58-Jährige den Sohn seiner Frau aus erster Ehe zunächst mit einem Messer. Danach holte er einen Revolver aus dem Schlafzimmer und schoss in Richtung seines Stiefsohnes und eines Gastes. Dieses wurde dabei tödlich verletzt. Danach soll der Angeklagte auch noch auf seine Frau und einen weiteren Gast geschossen haben. Der Angeklagte sagte, die Waffe habe er sich im Jahr 2014 illegal beschafft, weil sechs Jahr zuvor bei ihm eingebrochen worden sei.

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