Tödliche Schießübung mit Panzerfaust - Ermittlungen eingestellt

Im Mai vergangenen Jahres starb ein 22-jähriger Soldat bei einer Schießübung mit einer Panzerfaust. Wie die Staatsanwaltschaft nun entschied, handelte der junge Mann dabei fahrlässig.
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Im Mai letzten Jahres wurde ein junger Soldat bei einer Schießübung durch den Rückstrahl einer Panzerfaust getötet.
dpa Im Mai letzten Jahres wurde ein junger Soldat bei einer Schießübung durch den Rückstrahl einer Panzerfaust getötet.

Wildflecken/Paderborn - Nach dem tödlichen Schießunfall mit einer Panzerfaust im unterfränkischen Wildflecken hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Dem Soldaten, der mit der Panzerfaust geschossen hatte, konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein am Mittwoch. Vielmehr sei das Opfer entgegen aller vorgegebenen Sicherheitsanweisungen unvorsichtig gewesen. Gegen den Schützen war zunächst wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden.

Ein 22 Jahre alter Soldat war im Mai 2017 auf dem Truppenübungsplatz bei Schießübungen mit der Panzerfaust im Landkreis Bad Kissingen zu früh hinter der Waffe wieder aufgestanden und wurde deshalb vom Rückstrahl tödlich verletzt. Der Hauptgefreite stammte aus dem Kreis Paderborn (Nordrhein-Westfalen).

Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft hatte zunächst auf den Abschlussbericht der Bundeswehr zu dem Vorfall gewartet. Die hatte unter anderem überprüft, ob die Einweisungen der Soldaten sowie deren technische Ausrüstung fehlerhaft waren und ob der Unfall hätte verhindert werden können. Die Experten des Heeres seien nun zu dem gleichen Schluss gekommen wie die Staatsanwaltschaft: dass es ein tragischer Unglücksfall war. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schützen seien daher Ende Januar eingestellt worden.

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