Töchter in Badewanne ertränkt: Mutter vorerst nicht in Psychiatrie

Eine Aschaffenburgerin soll ihre zwei kleinen Kinder in der Badewanne ertränkt haben. Sie hatte Angst, dass ihre Töchter missbraucht werden könnten. Sie gilt als schuldunfähig. In die Psychiatrie muss sie zunächst nicht.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Angeklagte Kathrin E. muss zunächst nicht in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.
dpa Die Angeklagte Kathrin E. muss zunächst nicht in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Eine Aschaffenburgerin soll ihre zwei kleinen Kinder in der Badewanne ertränkt haben. Sie hatte Angst, dass ihre Töchter missbraucht werden könnten. Sie gilt als schuldunfähig. Nun entschied das Gericht, das sie zunächst nicht in ein psychiatrisches Krankenhaus muss.

Aschaffenburg – Eine Frau aus Aschaffenburg, die ihre zwei kleinen Mädchen im Februar 2013 in der Badewanne ertränkt hatte, muss vorerst nicht in die forensische Psychiatrie. Das Landgericht Aschaffenburg habe die psychiatrische Unterbringung zwar angeordnet, unter "engmaschigen Auflagen" aber zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Die Frau wurde stattdessen für die Dauer von fünf Jahren der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Die Kammer machte unter anderem zur Auflage, dass sich die Frau in eine sogenannte beschützte Einrichtung begibt, eine psychiatrische Behandlung beginnt und regelmäßig die erforderlichen Medikamente einnimmt.

Die Aschaffenburgerin leidet einem Gutachter zufolge an einer schizophrenen Psychose. Sie habe in der Wahnvorstellung, ihre Kinder würden missbraucht, diese im Februar 2013 im Zustand der Schuldunfähigkeit getötet, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Kammer wertete die Taten als Totschlag und nicht als Mord. Der genaue Tatablauf konnte aber nicht mehr festgestellt werden. Das Gericht stufte die Frau als weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit ein.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.