Tod vor dem Vulcano
PASSAU - Im Februar prügeln sich vier Soldaten und zwei Burschen vor der Disco in Aicha vorm Wald. Ihre Schlägerei endet in einer Katastrophe: Der 27-jährige Matthias N. (27) stirbt im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen.
Sie waren vier gegen zwei – und das endete in einer Katastrophe: Vor dem Landgericht beginnt heute der Prozess wegen der tödlichen Schlägerei vor der Diskothek „Vulcano“ in Aicha vorm Wald (Kreis Passau). Der 27-jährige Matthias N. war nach einem Faustschlag ins Gesicht so schwer gestürzt, dass er eine Schädelverletzung erlitt. Er starb im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
Gegen 2.30 Uhr früh stehen sich am Freitag, 6. Februar, vier Bundeswehr-Soldaten und zwei Burschen auf dem Disco-Parkplatz neben der schon geschlossenen Imbissbude gegenüber. Um sich zu prügeln. Die Soldaten Ruslan G., Hans K., Matthias B. und Gerhard W. sind 19 oder 20 Jahre alt, der Bauernsohn Matthias N. ist 27, sein Cousin Benjamin M. 19 Jahre alt. Und alle sind betrunken: Schnäpse kosten an diesem Abend einen Euro. Ruslan G. und Matthias B. hatten je zehn Schnäpse intus, sagten sie vor Gericht – plus mehrere Bier und Jägermeister.
Laut Anklage streckt Ruslan G. Matthias N. mit einem Fausthieb ins Gesicht nieder: Er fällt mit dem Kopf auf den Randstein und erleidet eine Gehirnblutung und einen Schädelbruch. Vor Gericht räumte Ruslan G. gestern ein, „irgendwie zugeschlagen“ zu haben. Nach dem Schlag ruft Benjamin M. über sein Handy den Notruf. Der herbeigeeilte Notarzt kann Matthias N. auf den Parkplatz noch wiederbeleben. Er stirbt allerdings später gegen 4.50 Uhr im Krankenhaus.
Die Soldaten sind da schon längst geflüchtet – doch sie kommen nicht weit: 50 Minuten später wird ihr Wagen bei einer Polizeikontrolle kurz vor der Bayerwaldkaserne in Freyung gestoppt. Dem Beamten fällt auf, dass einer ein blutiges T-Shirt trägt.
Der Staatsanwalt geht dennoch nicht davon aus, dass Ruslan G. sein Opfer töten wollte – die Anklage lautet daher nicht auf Mord oder Totschlag, sondern auf Körperverletzung mit Todesfolge. Die drei anderen sind wegen Beteiligung an der Schlägerei angeklagt. Da sie alle zur Tatzeit 19 und 20 Jahre alt waren, gelten sie als Heranwachsende. Das Verfahren findet vor der Jugendkammer statt. Der Cousin ist Nebenkläger, aber auch Angeklagter: Er war laut Zeugen an der Schlägerei beteiligt. Drei Verhandlungstage sind geplant, das Urteil wird Mitte Oktober erwartet.
tg, denk
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