Tod in der Lawine – die Fehler des Bergführers

Wegen fahrlässiger Tötung stand Thomas L., Bergführer des Deutschen Alpenvereins der Sektion München, vor Gericht. Am Mittwoch nun brach er sein Schweigen und gestand seinen Fehler ein.
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Unzureichend: Bergführer Thomas L. ließ die Kursteilnehmer kurz vor dem Lawinenabgang einSchneeprofil erstellen, allerdings nicht nach den üblichen Standards.
az Unzureichend: Bergführer Thomas L. ließ die Kursteilnehmer kurz vor dem Lawinenabgang einSchneeprofil erstellen, allerdings nicht nach den üblichen Standards.

INNSBRUCK - Wegen fahrlässiger Tötung stand Thomas L., Bergführer des Deutschen Alpenvereins der Sektion München, vor Gericht. Am Mittwoch nun brach er sein Schweigen und gestand seinen Fehler ein.

Er kam im Trachtenjanker. Thomas L. (52), stand am Mittwoch in Innsbruck vor Gericht. Der 52-Jährige musste sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Bedingungen verantworten. Bei einem „Grundkurs Skibergsteigen“ in den Ötztaler Alpen war Teilnehmer Stefan P. († 46) aus Pullach durch eine Lawine ums Leben gekommen.

Am Mittwoch brach Bergführer Thomas L. aus Gaißach bei Bad Tölz sein Schweigen. Zum Prozessbeginn ließ er seinen Rechtsanwalt Andreas Ermacora erklären, er „würde nicht mehr in den Hang gehen. Das war ein Fehler.“

Ein tödlicher Fehler

Ein tödlicher Fehler. Doch schon vor dem Anstieg am Steilhang mit bis zu 40 Grad Steigung im Rifflseegebiet lief fast alles schief. Das stellte gestern auch Gutachter Harald Riedl fest. Bergführer Thomas L. hätte alle Wetterdaten und den Schneebericht einholen müssen. Warum er es nicht getan hat? L. versuchte sich zu verteidigen, er käme aus Gaißach, da kenne man sich mit dem Wetter aus.

Am 2. März 2007 ließ der DAV-Guide, der erst 2003 seine Ausbildung zum Bergführer begonnen hatte, die Anfängergruppe ein Schneeprofil erstellen. „Aber nicht nach internationalen Standards“, wie der Gutachter feststellte, und nicht für den gesamten Hang.

Die Zeugen aus dem Skikurs gaben gestern im Prozess alle zu Protokoll, dass sie Geräusche wie „Wumm“ gehört und Risse im Schnee bemerkt hätten. Auf Fotos, die zum Teil das Todesopfer Stefan P. kurz vor dem Lawinenabgang gemacht hatte, versuchte sich das Gericht ein Bild vom 2. März 2007 zu machen.

Fazit des Gutachters

Fazit des Gutachters: Der Schneetest war unzureichend, die Tourenplanung schlecht. Außerdem sei die Gruppe in Spitzkehren und dicht hintereinander gegangen.

DAV-Bergführer Thomas L. hatte immerhin die Lawinenstufe drei (erhebliche Gefahr) richtig eingeschätzt – und ist trotzdem mit seiner Gruppe in den Hang gegangen. Sein Verteidiger sprach von einem „schicksalhaften Verlauf“.

Das Urteil: sechs Monate auf Bewährung.

Barbara Brießmann

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