Tod in Asylunterkunft: lebenslange Haft gefordert
Ein Streit in einem Asylbewerberheim in der Oberpfalz eskaliert. Mit einem Taschenmesser greift ein 29-Jähriger sein Opfer an und sticht mehrmals zu. Der 20-Jährige verblutet. Mord oder nur Körperverletzung mit Todesfolge? Das muss jetzt das Gericht entscheiden.
Regensburg – Nach der Tötung eines 20-jährigen Irakers in einem Asylbewerberheim in der Oberpfalz hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes für den Angeklagten gefordert. Der Messerangriff des 29-jährigen Iraners sei vorsätzlich und heimtückisch erfolgt, sagte die Anklagevertreterin am Freitag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Regensburg. Die Verteidigung plädierte auf drei Jahren Haft wegen eines minderschweren Falls von Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch verkündet werden.
Vor der Tat Anfang März in Wörth an der Donau war es zwischen dem Opfer und dem Angeklagten zu einem Streit gekommen. Dabei soll es um den abgelehnten Asylantrag des späteren Opfers gegangen sein. Der 20-Jährige hatte den 29-Jährigen beschimpft und auf ihn eingeschlagen. Mitbewohner konnten die Streithähne schließlich trennen. „Danach hatte sich die Lage eigentlich beruhigt“, betonte Staatsanwältin Andrea Costa. Aber 20 Minuten später habe der Angeklagte ein Taschenmesser geholt, die Zimmertür seines Kontrahenten eingetreten und mindestens drei Mal auf sein arg- und wehrloses Opfer eingestochen. Ein Stich traf die Hauptschlagader, der Mann verblutete.
Aus Sicht der Verteidigung hatte das Opfer nach dem handfesten Streit einen Gegenangriff regelrecht herausgefordert. Daher sei der 20-Jährige alles andere als arglos gewesen, betonte Rechtsanwalt Shervin Ameri. „Der Angeklagte wurde vom Opfer zum Zorn gereizt“ und sei so zur Tat hingerissen worden. Die Schimpfworte, die das Opfer dem 29-Jährigen in dem Streit zugerufen hatte, riefen eine große Kränkung im Orient hervor.
Sein Mandant habe das Opfer zur Rede stellen und möglicherweise auch verletzten, aber nicht töten wollen, sagte Ameri. Dafür spreche auch das Verhalten direkt nach den Messerstichen: „Er hat ihm sofort ein Handtuch auf die Brust gedrückt, um die Blutungen zu stillen, und einen Rettungswagen verlangt“, sagte der Rechtsanwalt. Beim Eintreffen der Polizei habe er noch immer den Kopf des Opfers im Schoß gehalten und sich umgehend gestellt.
Der Angeklagte äußerte sich in seinem Schlusswort am Freitag erstmals in dem Prozess: „Ich schäme mich und bereue alles, was geschehen ist. Ich entschuldige mich bei den Angehörigen und beim deutschen Staat.“
Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer hatte vor den Plädoyers in einem rechtlichen Hinweis angekündigt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall in Frage komme.
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