Tod eines Patienten: Haftstrafen und Freispruch gefordert

Landshut (dpa/lby) - Im Prozess um die folgenschwere Verwechslung von Medikamenten in einem niederbayerischen Pflegeheim hat die Staatsanwaltschaft für die drei Angeklagten Haftstrafen zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren wegen Mordes durch Unterlassen gefordert. Die zwei Pflegerinnen und ein Pfleger sollen den Fehler bei der Arzneiausgabe bemerkt, jedoch verschwiegen haben.
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"Landgericht, Amtsgericht" steht auf einem Schild vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Armin Weigel/Archivbild
dpa "Landgericht, Amtsgericht" steht auf einem Schild vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Armin Weigel/Archivbild

Landshut (dpa/lby) - Im Prozess um die folgenschwere Verwechslung von Medikamenten in einem niederbayerischen Pflegeheim hat die Staatsanwaltschaft für die drei Angeklagten Haftstrafen zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren wegen Mordes durch Unterlassen gefordert. Die zwei Pflegerinnen und ein Pfleger sollen den Fehler bei der Arzneiausgabe bemerkt, jedoch verschwiegen haben. Ein Patient starb. Die Verteidiger plädierten am Dienstag vor dem Landgericht jeweils auf Freispruch. Es sei nicht eindeutig festzustellen, dass der Tod des Mannes durch die Verwechslung bedingt worden sei. Die Urteile standen zunächst noch aus.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine Pflegerin im Mai 2016 einem 65-jährigen Bewohner eines Pflegeheimes im Landkreis Dingolfing-Landau versehentlich falsche Medikamente verabreichte, den Fehler aber nicht meldete, um ihn zu vertuschen. Der Mann starb eine Woche später. Die Vorgesetzte der Angeschuldigten und ein weiterer Pfleger hatten laut Anklage von der Verwechslung gewusst, aber auch nichts unternommen.

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