Tochter und Schwiegersohn erschossen - Lebenslange Haft

Nach einem Streit erschießt ein Rentner seinen Schwiegersohn und seine Tochter. Mord, sagt die Anklage, Totschlag, sagt die Verteidigung. Die Richter sehen beides gegeben.
dpa |
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Der 69-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
dpa Der 69-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Ingolstadt - Weil er seine Tochter und seinen Schwiegersohn erschossen hat, ist ein 69-Jähriger in Ingolstadt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn am Freitag wegen Mordes in Tateinheit mit Totschlag schuldig. Bei den Schüssen auf den Schwiegersohn sahen die Richter das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben. Der 69-Jährige hatte zu Prozessbeginn vor gut zwei Monaten gestanden, das Ehepaar im Alter von 35 und 39 Jahren im September 2015 in dessen Wohnort in Kösching bei Ingolstadt getötet zu haben.

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Der Tat waren jahrelange Streitereien des Mannes mit dem Schwiegersohn vorausgegangen. Auch am Abend des Tattages hatte der Rentner den 35-Jährigen vor dessen Anwesen lautstark beschimpft. Als das Opfer aus der Türe kam, zog der Schütze die Pistole und feuerte auf seinen Schwiegersohn. Im Haus schoss er den Ermittlungen zufolge weitere Male auf den Mann und die eigene Tochter. Beide starben am Tatort.

Der Schwiegersohn habe nicht mit einem unmittelbaren Angriff auf sein Leben rechnen müssen, argumentierte das Gericht. Bei der Tötung der Tochter hingegen sah es kein Mordmerkmal gegeben, allerdings habe der nun Verurteilte ihren Tod billigend in Kauf genommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen zweifachen Mordes für den 69-Jährigen gefordert. Der Verteidiger hatte hingegen auf Totschlag plädiert und eine zeitlich befristete Gefängnisstrafe gefordert. Er hielt den Angeklagten für vermindert schuldfähig, da dieser bei der Tat betrunken gewesen sei und im Affekt gehandelt habe. Dies sah das Gericht anders. Der 69-Jährige möge zwar alkoholisiert gewesen sein, er sei aber durchaus in der Lage gewesen, seine Handlungen zu steuern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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