Tiefgaragenmord: Angeklagter vom Mordvorwurf freigesprochen

Im Prozess um den Mord an einer jungen Frau in einer Erlanger Tiefgarage ist der 45 Jahre alte Angeklagte vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.
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Freigesprochen: Der wegen Mordes und Missbrauchs angeklagte Peter S.
dpa Freigesprochen: Der wegen Mordes und Missbrauchs angeklagte Peter S.

ERLANGEN - Im Prozess um den Mord an einer jungen Frau in einer Erlanger Tiefgarage ist der 45 Jahre alte Angeklagte vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.

Zehn Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Arzthelferin in einer Erlanger Tiefgarage ist der 44 Jahre alte Angeklagte vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Der Vorsitzende Richter argumentierte am Dienstag im Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner Urteilsbegründung, es gebe keine ausreichenden Beweise, dass der Angeklagte die Tat begangen habe. Der 44-Jährige erhielt allerdings wegen des ihm ebenfalls vorgeworfenen sexuellen Missbrauchs seiner damals minderjährigen Tochter eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Landschaftsgärtner vor, im März 1999 die 27 Jahre alte Arzthelferin, die Patin seiner Tochter war, in einer Tiefgarage erstochen zu haben. Nach Überzeugung der Anklagebehörde hatte der Mann seine Tochter missbraucht und die Frau getötet, um zu verhindern, dass sich seine Tochter ihr anvertraute. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenso wie die Nebenklage, die die Eltern des Opfers vertrat, wegen Mordes auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert.

Der Angeklagte hatte im Prozess über seinen Verteidiger zwar zugegeben, seine damals 13 Jahre alte Tochter 1998 mehrfach missbraucht zu haben, den Mord aber bestritten und auf Freispruch plädiert.

dpa

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