Tiefgaragen-Mord: Wird Susannes Tod doch gesühnt?

Bundesgerichtshof hob den Freispruch gegen Gärtner Peter S. auf: Prozess muss neu aufgerollt werden.
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Landschaftsgärtner Peter S. muss wieder zittern.
bayernpress Landschaftsgärtner Peter S. muss wieder zittern.

Bundesgerichtshof hob den Freispruch gegen Gärtner Peter S. auf: Prozess muss neu aufgerollt werden.

NÜRNBERG/KARLSRUHE Was für ein Paukenschlag! Der so genannte „Tiefgaragen“-Mord, eines der spektakulärsten Verbrechen Frankens, muss jetzt komplett neu aufgerollt werden. Das hat gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Für den Landschaftsgärtner Peter S. (46) aus Erlangen geht damit eine schier endlose Zitterpartie weiter. Vor rund einem Jahr schien bereits alles vorbei zu sein. Das Schwurgericht unter Vorsitz von Richard Casper hatte ihn vom Vorwurf, die Arzthelferin Susanne M. (†27) ermordet zu haben, freigesprochen. Doch dieses Urteil, gegen das die Staatsanwaltschaft mit der Revision vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich vorging, ist jetzt nur noch Makulatur.

Erst neun Jahre nach dem Verbrechen im März 1999 hatten die Ermittler genug Beweismaterial für einen Haftbefehl gegen den Gärtner zusammengetragen. Im Verlauf des Prozesses gestand er, seine minderjährige Tochter sexuell missbraucht zu haben. Genau darin sieht die Staatsanwaltschaft auch das Motiv für den Mord an der Arzthelferin, der sich das Mädchen anvertraut hatte. Susanne M., so die Argumentation der Staatsanwaltschaft, drohte Peter S. mit einer Anzeige bei der Polizei – und unterschrieb damit ihr Todesurteil.

Der Bundesgerichtshof hob den ohnehin umstrittenen Freispruch mit der Begründung auf, dass ein Aspekt des Kriminalfalls von den Nürnberger Richtern nicht ausreichend durchleuchtet worden sei: Es geht dabei um ein strittiges Alibi, das die Lebensgefährtin dem Gärtner für die Tatzeit gegeben hatte.

Rechtsanwalt Peter Doll, der den sensationellen Freispruch für seinen Mandanten erstritten hatte, zeigt sich auch nach der BGH-Entscheidung gelassen. Zur AZ sagte er: „Die Entscheidung bedeutet noch lange nicht, dass mein Mandant schuldig ist.“

Dieser zentralen Frage muss nun die 7. Strafkammer des Nürnberger Landgerichts nachgehen. Der BGH hat festgelegt, dass die Schwurgerichtskammer, die den Landschaftsgärtner freisprach, nicht noch einmal verhandeln darf. Wann der neue Prozess stattfinden wird, ist noch nicht absehbar. Aufgrund der vielen Zeugen, die terminlich alle unter einen Hut gebracht werden müssen, ist mit der Neuauflage nicht vor dem Herbst zu rechnen. H. Reister

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