Tiefgaragen-Mord: Freispruch! Doch wer ist dann der Täter?

Nach aufwändigem Prozess wurde Peter S. (45) nur wegen sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren Haft verurteilt.
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In der Tiefgarage erstochen: Susanne M.
T. Langer In der Tiefgarage erstochen: Susanne M.

Nach aufwändigem Prozess wurde Peter S. (45) nur wegen sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren Haft verurteilt.

NÜRNBERG Der Saal 228 ist überfüllt, als Richter Richard Caspar im Tiefgaragen-Mord das Urteil spricht: Der Angeklagte Peter S. (45) wird wegen sexuellen Missbrauchs seiner damals minderjährigen Tochter zu vier Jahren verurteilt. Vom Vorwurf des Mordes an ihrer Patin Susanne M. (27†) aber wird er freigesprochen. Ein Hammer!

„Schrecklich“, ruft eine Zuhörerin und verlässt weinend den Saal. Auch die Mutter der Getöteten weint. Die 22-jährige Tochter von Peter S. sackt zusammen. Auch sie wird am Ende der rund einstündigen Urteilsbegründung von Weinkrämpfen geschüttelt.

„Es ist schwer nachvollziehbar“, gibt auch der Vorsitzende des Nürnberger Schwurgerichts zu. „Aber für diese Verurteilung hat es einfach nicht gereicht.“ Der Mann, der die Arzthelferin Susanne M. erstach läuft also noch frei herum – rund elf Jahre nach der grausamen Bluttat!

Dabei hatte man alles versucht, um den Fall aufzuklären: Ob die Nachstellung des Tatablaufs oder das Hypnotisieren von Zeugen. Selbst das Haus von Gärtner Peter S. wurde im Januar 2008 mit Mikrofonen verwanzt, während er zwölf Stunden lang von der Kripo vernommen wurde.

Drei Monate wurde verhandelt. Das Gericht hörte 60 Zeugen und mehrere Sachverständige. Trotzdem konnte man dem Angeklagten nur nachweisen, dass er nach der Scheidung von seiner Frau jahrelang seine Tochter missbraucht hat, was er auch zugab. Doch für die Überführung als Mörder fehlten „wichtige Glieder in der Beweiskette“, so Caspar.

Diese Punkte überzeugten das Gericht nicht:

Beim Opfer fand man weder Fingerabdrücke, noch DNA-Spuren des Angeklagten.

Auch kurz nach der Tat am 5. März 1999 fand man bei ihm keine Blutspuren.

Das nach Zeugenangaben gemalte Phantombild sah Peter S. nicht ähnlich.

Dass ihm seine Verlobte ein falsches Alibi gab, reichte dem Gericht als Indiz für eine Verurteilung dagegen nicht. Genauso wenig, dass am Tatort eine ähnliche Messerhülle gefunden wurde, wie Peter S. sie hatte. Und dass er einen weißen Audi 80 fuhr – wie der mutmaßliche Täter. Nicht ins Gewicht fiel auch, dass seine Tochter sich drei Tage nach der Tat ihrer Lehrerin anvertraute, weil der Vater kein Alibi für die Tatzeit habe.

Auch das Motiv bezweifelte das Gericht: Es sei nicht bewiesen, ob Susanne M. überhaupt vom Missbrauch ihres Patenkindes wusste – und sich deshalb mit ihr treffen wollte, um Peter S. anzuzeigen. Was dieser laut Anklage durch die Bluttat verhindern wollte.

Oberstaatsanwalt Wolfgang Gründler, der lebenslange Haft beantragt hatte, überlegt noch, ob er in Revision geht. Für ihn war es gestern ein schwarzer Tag. Für die Angehörigen des Opfers auch. Denn ihre Ungewissheit bleibt. cis

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