Tiefgaragen-Mord: Fragen offen

Die DNA-Spur nach dem Mord an Susanne Mally vor neun Jahren in Erlangen stammt nicht mit Peter S. überein – mit wem dann?
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Peter S. streitet den Mord vor neun Jahren ab.
az Peter S. streitet den Mord vor neun Jahren ab.

Die DNA-Spur nach dem Mord an Susanne Mally vor neun Jahren in Erlangen stammt nicht mit Peter S. überein – mit wem dann?

ERLANGEN In Grundzügen ist der Mord an Susanne Mally am 5. März 1999 in der Tiefgarage der Nägelsbachstraße in Erlangen geklärt. Die Kripo geht davon aus, dass die junge Frau folgendes wusste: Peter S. (43), der Ex-Mann ihrer besten Freundin, missbrauchte seine damals 13 Jahre alte Tochter. Mit dem Mord an Susanne Mally habe Peter S. die Zeugin mundtot gemacht. Denn Susanne Mally hätte S. angezeigt. Doch es bleiben noch Fragen offen: Unter Mallys Fingernägel wurde DNA gefunden, die die Kripo lange Zeit dem Mörder zuordnete. Im Laufe der Jahre wurde das Genmaterial mit dem von 1300 Männern verglichen – vergeblich. Doch die Spuren stimmen auch nicht mit der DNA des inhaftierten Peter S. überein. Wem also gehört dieses Erbgut – einem zweiten Täter etwa?

Der Nürnberger Oberstaatsanwalt Wolfgang Träg: „Es ist unklar, ob die DNA unter dem Fingernagel mit dem Täter zu tun hat. Es spricht viel dafür, dass der Schmutz unter dem Nagel vom Fußboden der Tiefgarage stammt.“ Das heißt: Die Spuren – Schmutz und Erbgut – könnten beim Sturz von Susanne Mally an ihr hängen geblieben sein, sie muss niemanden dafür gekratzt haben. Es könnte sich so auch zufälligerweise DNA an Susanne Mally befunden haben, die etwa von einem unschuldigen Autoparker stammt.

„Aber es ist natürlich nicht komplett auszuschließen, dass die DNA vom Täter stammt“, so Träg. Da aber die Spuren nicht mit dem Erbgut von Peter S. übereinstimmen, könnte das die These für einen zweiten Mann am Tatort sein. Der glaubt Träg aber nicht: „Wir gehen derzeit jedoch davon aus, dass es sich nur um einen Täter handelt.“

Die DNA wird nicht als das entscheidende Indiz für eine Täterschaft von S. gewertet – die Kripo baut aufs Mordmotiv „zur Verdeckung einer Straftat“: Er wollte verhindern, dass das Sex-Verbrechen an seiner Tochter ans Tageslicht kommt. Diese Tat hat Peter S. in U-Haft gestanden – den Mord bestreitet er. S. Will

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