Tickets für 4800 Euro: FC Bayern verklagt Händler

München (dpa/lby) - Der FC Bayern hat einen rheinland-pfälzischen Tickethändler verklagt, der laut Landgericht München Eintrittskarten zum Vierfachen des ursprünglichen Preises "auf dem Schwarzmarkt weiterverkauft". Richterin Monika Rhein sagte zum Prozessauftakt am Montag, bei verdeckten Testkäufen habe der Fußballverein bei dem Händler zwei VIP-Karten für 4800 Euro bekommen - zusammen mit einem Begleitbrief, in dem die Käufer zu falschen Angaben aufgefordert wurden: Sollten sie bei der Einlasskontrolle im Stadion nach der Herkunft der Karten gefragt werden, dann sollten sie sagen, sie seien von einem Hotel eingeladen worden.
dpa |
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München (dpa/lby) - Der FC Bayern hat einen rheinland-pfälzischen Tickethändler verklagt, der laut Landgericht München Eintrittskarten zum Vierfachen des ursprünglichen Preises "auf dem Schwarzmarkt weiterverkauft". Richterin Monika Rhein sagte zum Prozessauftakt am Montag, bei verdeckten Testkäufen habe der Fußballverein bei dem Händler zwei VIP-Karten für 4800 Euro bekommen - zusammen mit einem Begleitbrief, in dem die Käufer zu falschen Angaben aufgefordert wurden: Sollten sie bei der Einlasskontrolle im Stadion nach der Herkunft der Karten gefragt werden, dann sollten sie sagen, sie seien von einem Hotel eingeladen worden.

Der Verein untersagt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit seinen Tickets zu handeln. Die entscheidende Frage im vorliegenden Fall ist für das Gericht, ob die beklagte Firma nur einen Vertragsbruch von Ticketkäufern nutzt oder ob sie sie zum Vertragsbruch verleitet. Die Kanäle seien verworren und undurchsichtig, sagte die Richterin. Die Firma habe mitgeteilt, sie beschaffe sich die Karten "über sein Netzwerk". Der Besitzer selbst sei beim FC Bayern schon mehrfach aufgefallen und als Käufer gesperrt.

Der Anwalt der Firma, Nikolaus Fischer, beantragte, die Vorsitzende Richterin wegen Befangenheit abzulösen: Sie habe in ihrer Einführung "Schwarzmarkt" statt "Zweitmarkt" gesagt. Rhein entschuldigte sich daraufhin für ihre Wortwahl, fügte aber hinzu, auch der BGH spreche von "Schwarzmarkt". Über den Befangenheitsantrag müssen nun Rheins Richterkollegen in der Zivilkammer entscheiden.

Erst vergangene Woche hatte der FC Bayern vor dem Oberlandesgericht München einen klaren Erfolg gegen einen professionellen Tickethändler errungen. Der Verein will mit der Beschränkung der Weitergabe von Tickets die Preisspirale bremsen und rivalisierende Fangruppen trennen. Fans können nicht benötigte Tages- oder Jahreskarten über den Verein verkaufen lassen.

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