Thai-König oft in Bayern: Ausweisung als "ultima ratio" möglich
Berlin/Tutzing - Das geht aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag von Linken-Abgeordneten hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch wenn die Aufenthalte des Monarchen Maha Vajiralongkorn nur privaten Zwecken dienten, gelte er dabei trotzdem als Staatsoberhaupt und nicht als "Privatperson".
"Als solcher genießt der Monarch im Ausland gewohnheitsrechtlich die vollständige funktionale und persönliche Immunität, weil er in seiner Person die "Würde des Staates" repräsentiert", schreiben die Gutachter. "Hoheitliche (Zwangs-)Maßnahmen (z.B. Telefonüberwachung, Quarantäne, Bußgelder etc.) gegenüber amtierenden ausländischen Staatsoberhäuptern, die sich in Deutschland aufhalten, sind völkerrechtlich unzulässig." Allerdings sei als "ultima ratio" eine Ausweisung des Königs bei Rechtsverstößen möglich.
Thai-König hat Villa in Tutzing
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte dem König kürzlich mit Konsequenzen für den Fall gedroht, dass bei dessen Aufenthalten in Bayern rechtswidriges Verhalten festgestellt werde. Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht.
Er verbringt einen großen Teil seiner Zeit in Bayern, besitzt eine Villa in Tutzing am Starnberger See und hielt sich auch während des Corona-Lockdowns im Frühjahr trotz Beherbergungsverbots zeitweise in einem Luxus-Hotel in Garmisch-Partenkirchen auf. Seit Mitte Oktober ist er aber wieder in Thailand.
Die Linke fordert nun, dem König den Aufenthalt in Deutschland ganz zu verweigern. "Wer wie der thailändische König mit der Militärjunta brutal die Demokratiebewegung niederknüppeln lässt, darf von der Bundesregierung nicht noch mit einem Visum für luxuriöse Daueraufenthalte in Deutschland belohnt werden", erklärten die Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen und Heike Hänsel.
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