Thai-König oft in Bayern: Ausweisung als "ultima ratio" möglich

Die Bundesregierung hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern zu kontrollieren und mögliche Rechtsverstöße zu ahnden.
AZ/dpa |
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Maha Vajiralongkorn, König von Thailand, winkt aus einem Auto.
Maha Vajiralongkorn, König von Thailand, winkt aus einem Auto. © Sunti Teapia/AP/dpa/Archivbild

Berlin/Tutzing - Das geht aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag von Linken-Abgeordneten hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch wenn die Aufenthalte des Monarchen Maha Vajiralongkorn nur privaten Zwecken dienten, gelte er dabei trotzdem als Staatsoberhaupt und nicht als "Privatperson".

"Als solcher genießt der Monarch im Ausland gewohnheitsrechtlich die vollständige funktionale und persönliche Immunität, weil er in seiner Person die "Würde des Staates" repräsentiert", schreiben die Gutachter. "Hoheitliche (Zwangs-)Maßnahmen (z.B. Telefonüberwachung, Quarantäne, Bußgelder etc.) gegenüber amtierenden ausländischen Staatsoberhäuptern, die sich in Deutschland aufhalten, sind völkerrechtlich unzulässig." Allerdings sei als "ultima ratio" eine Ausweisung des Königs bei Rechtsverstößen möglich.

Thai-König hat Villa in Tutzing

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte dem König kürzlich mit Konsequenzen für den Fall gedroht, dass bei dessen Aufenthalten in Bayern rechtswidriges Verhalten festgestellt werde. Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht.

Er verbringt einen großen Teil seiner Zeit in Bayern, besitzt eine Villa in Tutzing am Starnberger See und hielt sich auch während des Corona-Lockdowns im Frühjahr trotz Beherbergungsverbots zeitweise in einem Luxus-Hotel in Garmisch-Partenkirchen auf. Seit Mitte Oktober ist er aber wieder in Thailand.

Die Linke fordert nun, dem König den Aufenthalt in Deutschland ganz zu verweigern. "Wer wie der thailändische König mit der Militärjunta brutal die Demokratiebewegung niederknüppeln lässt, darf von der Bundesregierung nicht noch mit einem Visum für luxuriöse Daueraufenthalte in Deutschland belohnt werden", erklärten die Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen und Heike Hänsel.

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7 Kommentare
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  • Graf Rotz von Falkenschiss am 22.11.2020 19:45 Uhr / Bewertung:

    Leider ist es inzwischen Mode geworden allein sich aus Neid stets um Andere zu kümmern. Was hat uns denn dieser Herr getan, ist er in etwa gar ein "Terrorist?"
    Auch ist er kein Verführer Minderjähriger so wie sie zu Dutzenden aus Deutschland allein zu diesem Zweck in sein schönes Land reisen.
    Die Thailänder hätten alle Berechtigung sich darüber aufzuregen uns nicht wir Deutschen wegen nix!

  • Heinrich H. am 23.11.2020 12:19 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Graf Rotz von Falkenschiss

    ja.....? Und woher sind deine Erkenntnisse.......???????

  • Graf Rotz von Falkenschiss am 23.11.2020 18:38 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Heinrich H.

    Verehrter User, mein Beitrag kommt nicht von ungefähr. Es ist leider so dass man sich in meinem Beruf immer wieder mit derart ekelhaften Verfehlungen wie dem Kindesmissbrauch befassen muss. Leider gibt es gerade hier eine (viel zu) hohe Dunkelziffer, auch bei den Taten im Ausland.
    Aber nochmals zum Thema, warum stört es manche wenn sich dieser Herr mit Grundbesitz in Tutzing in Deutschland aufhält? Dazu benimmt sich total unauffällig, außer mal auf einer Radtour ist er fast unsichtbar.
    Dem gegenüber gäbe es in Deutschland genügend Personen aus anderen Ländern die sich nicht zu benehmen wissen und teils durch schwere Gesetzesverstöße ihr Gastrecht missbrauchen.

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