Telefonica klagt gegen Vergaberegeln für 5G-Frequenzen

Berlin/München (dpa/lby) - Der Münchner Netzbetreiber Telefonica Deutschland (O2) hat Klage gegen die Regeln für die Frequenzvergabe beim kommenden Mobilfunkstandard 5G eingereicht. "Die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergabebedingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse", sagte Telefonica-Sprecher Guido Heitmann am Sonntag auf Anfrage.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Berlin/München (dpa/lby) - Der Münchner Netzbetreiber Telefonica Deutschland (O2) hat Klage gegen die Regeln für die Frequenzvergabe beim kommenden Mobilfunkstandard 5G eingereicht. "Die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergabebedingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse", sagte Telefonica-Sprecher Guido Heitmann am Sonntag auf Anfrage. Deshalb habe der Netzbetreiber beim Verwaltungsgericht Köln kurz vor Weihnachten Klage erhoben. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet.

Heitmann betonte, mit dem juristischen Schritt wolle Telefonica rechtliche Klarheit herstellen. Dies betreffe im Kern Auflagen zur Versorgung in der Fläche und zur Zusammenarbeit mit anderen Anbietern beim sogenannten Roaming.

Die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G sollen im Frühjahr versteigert werden. 5G steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Das Netz soll viel schnelleres mobiles Internet bringen. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE).

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.