Tegernsee: Der ewige Streit um den Seesteg

Anwohner fürchtet nächtlichen Lärm und klagt vor dem Verwaltungsgericht - wohl vergeblich.
John Schneider |
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Tegernsee am Abend: Der Seesteg sorgt wieder für Unruhe im Idyll.
dpa Tegernsee am Abend: Der Seesteg sorgt wieder für Unruhe im Idyll.

Tegernsee Die Stadt Tegernsee kommt in Sachen Seesteg nicht zur Ruhe. Klagen, Bürgerbegehren, immer neue Abstimmungen im Gemeindeparlament: Der Weg war ein steiniger vom Stadtrats-Beschluss 2009 bis zur Einweihung des tourismusfördernden Stegs im Oktober 2013. Jetzt ist der Bau erneut Streitgegenstand einer Anwohner-Klage.

Der Hintergrund: Die Steganlage im See verläuft parallel zum Ostufer und liegt an manchen Stellen nur drei Meter von den angrenzenden Grundstücken entfernt. „Unzumutbar“ fanden einige Anrainer die Aussicht auf den Fußgängerstrom, fürchteten um den Wert ihrer Grundstücke.

Einen Teilerfolg konnten sie landen: Das Verwaltungsgericht befürwortete nachts eine Sperrung des Steges aus Gründen der Rücksichtnahme. Doch die dafür notwendigen Tore wurden nie installiert.

Proteste konterte die Verwaltung mit dem Hinweis auf eine neue Rechtslage. Tatsächlich hatte der Verwaltungsgerichtshof das Urteil der ersten Instanz inzwischen gekippt. Die VGH-Richter schätzten das bayerische Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur höher ein als eine mögliche Ruhestörung durch laut redende Steg-Passanten.

Kläger-Anwalt Fabian Gerstner konnte dem Gericht gestern auch von keinerlei lärmenden Stegnutzern erzählen. Im Sommer habe es nicht eine einzige Anzeige wegen Ruhestörung gegeben, berichtet Bürgermeister Johannes Hagn.

Dabei hatten die Kläger befürchtet, dass sich Jugendliche den Steg zum Party machen aussuchen würden. Hagn: „Es gibt nicht einen, der sagt, da gäbe es Remmidemmi nachts. Dieses Problem haben wir an anderer Stelle.“

Zudem kommt nun statt der strengeren TA Lärm laut VGH die 16. Verordnung zum Vollzug des Bundesimmisionsschutzgesetzes zur Anwendung, da es sich bei dem Steg um einen Verkehrsweg handelt. Und da sind die erlaubten Dezibel-Werte deutlich höher als bei der TA Lärm.

Ein Lärm-Gutachten, dass von 20 Passanten (inklusive ständig schreiendem Kind) pro nächtlicher Stunde ausging, kam zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden.

Das Urteil soll heute bekannt gemacht werden.

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