Tante im Rollstuhl ermordet - Mord wegen 200 Euro: Lebenslange Freiheitsstrafe für 27-Jährigen
Sie musste wegen 200 Euro sterben. Das Landgericht Ansbach hat am Donnerstag einen 27-Jährigen wegen des brutalen Mordes an seiner 84 Jahre alten Tante verurteilt. Sein jüngerer Bruder spielte vor Gericht eine Schlüsselrolle.
Ansbach - Erst würgte er seine im Rollstuhl sitzende Tante, dann schlug er mit Fäusten auf sie ein und schließlich stieß er die 84-Jährige die Kellertreppe hinunter. Zehn Verhandlungstage lang hat sich das Landgericht Ansbach mit dem brutalen Mord an der alten Dame auseinandergesetzt. Am Donnerstag nun das Urteil: Der 27 Jahre alte Täter muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis.
Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2016 seine Tante in deren Haus in Feuchtwangen (Landkreis Ansbach) ermordete - um aus dem Schlafzimmer der Frau 200 Euro zu stehlen. "Er war sich sicher, er musste sie töten, um an ihr Geld zu kommen", sagte der Vorsitzende Richter Claus Körner.
So schildert der Bruder den brutalen Mord
Angeklagt wegen Mordes war auch der zwei Jahre jüngere Bruder des Mannes. Der 25-Jährige war bei der Tat mit im Haus und hatte seinen Bruder im Zeugenstand schwer belastet: "Er hat sie einfach wie einen Sack die Treppe runtergeschmissen", gab er zu Protokoll. Mit dem Kopf an die linke Seite gelehnt, blieb die Seniorin demnach kurz vor Ende der Stufen im Keller liegen. Danach schnappte sich der 27-Jährige eine Holzlatte und schlug auf die alte Frau ein.
Der 27-Jährige hatte nach der Tat selbst die Polizei aus angeblicher Sorge um seine Tante gerufen. "Sie hatten das Problem, das viele Mörder haben: Die Leiche muss noch beseitigt werden", sagte der Richter zum Angeklagten.
Auch der jüngere der beiden Brüder wurde verurteilt
Der Jüngere der beiden Brüder wurde am Donnerstag wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass er seinem Bruder bei der Tat nicht half. "Wir werfen ihm vor, dass er keinen Notruf von seinem Mobiltelefon abgesetzt hat", erläuterte Richter Körner. Die Strafe wurde dem 25-Jährigen auf die Zeit angerechnet, die er in Untersuchungshaft saß - deshalb konnte er den Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung als freier Mann verlassen.
Das Gericht hatte angeordnet, die beiden Brüder während des Urteilsspruchs zu trennen, weil es einen möglichen Angriff des Älteren befürchtete. Der 27-Jährige, der sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert hatte, nahm das Urteil regungslos auf, suchte jedoch immer wieder den Blick zu seinem Bruder. Der saß mit Tränen in den Augen auf der Anklagebank.
Er habe seinen Bruder gefragt, warum er die Tat begangen habe, hatte der 25-Jährige am ersten Verhandlungstag ausgesagt. Der 27-Jährige habe darauf geantwortet: "Es war nicht die erste Alte, die ich umgenietet habe."