"Tag der deutschen Arbeit" - Neonazis dürfen marschieren

Die Beschwerde des Freistaats blieb erfolglos. Neonazis dürfen am 1. Mai "zum Tag der deutschen Arbeit" marschieren - in Neu Ulm wie auch in Weiden in der Oberpfalz.
von  Abendzeitung
Gericht lässt Neonazi-Aufmärsche zu
Gericht lässt Neonazi-Aufmärsche zu © ap

MÜNCHEN - Die Beschwerde des Freistaats blieb erfolglos. Neonazis dürfen am 1. Mai "zum Tag der deutschen Arbeit" marschieren - in Neu Ulm wie auch in Weiden in der Oberpfalz.

Nach einem NPD-Aufmarsch in Weiden hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) für Freitag (1. Mai) nun auch eine Neonazi-Demo in Neu-Ulm genehmigt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot der Versammlung mit dem Motto „Heraus auf die Straße zum Tag der deutschen Arbeit“ lägen nicht vor, teilte der BayVGH am Donnerstag in München mit.

Das Landratsamt Neu-Ulm hatte die Versammlung mit Bescheid vom 24. April 2009 verboten, unter anderem weil es sich um eine unzulässige Ersatz- beziehungsweise Tarnveranstaltung handle, die unmittelbar von einer Versammlung der NPD in Ulm abhänge. Das Verwaltungsgericht Augsburg dagegen hielt ein Versammlungsverbot für rechtswidrig.

Die Beschwerde des Freistaats Bayern dagegen blieb erfolglos. Der BayVGH bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Für ein Verbot wäre erforderlich, dass von der Versammlung eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehe, hieß es. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei ein Versammlungsverbot nur als letztes Mittel zulässig, wenn die Zulassung der Veranstaltung auch unter Auflagen nicht möglich sei. Die Kundgebung in Neu-Ulm darf daher unter zeitlichen und räumlichen Beschränkungen stattfinden. Ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss gibt es nicht.

Erst am Mittwoch hatte der BayVGH mit ähnlicher Begründung einen Neonazi-Aufmarsch für Freitag in Weiden in der Oberpfalz genehmigt. (ddp)

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