Suspendierung von Joachim Wolbergs ist rechtmäßig

Die vorläufige Suspendierung des Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs ist rechtmäßig.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Im Januar 2017 wurde der Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs wegen Korruptionsvorwürfen in Untersuchungshaft genommen und vom Dienst suspendiert. Am Dienstag entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH), dass dieser Schritt rechtsmäßig war.

München/Regensburg - Die vorläufige Suspendierung des Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs ist rechtmäßig. Daran bestünden keine ernstlichen Zweifel, teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag in München mit. Die Richter stimmten damit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg zu, das die Dienstenthebung des Oberbürgermeisters und das Einbehalten seines halben Gehalts im August für rechtmäßig befunden hatte.

VGH entscheidet: Suspendierung von Wolbergs ist rechtmäßig

Die Landesanwaltschaft hatte den Oberbürgermeister im Januar 2017 vorläufig suspendiert, nachdem Wolbergs wegen Korruptionsvorwürfen in Untersuchungshaft genommen worden war. Anfang Juli 2019 wurde der Kommunalpolitiker in zwei Fällen wegen Vorteilsnahme verurteilt. Das Gericht verzichtete aber auf eine Strafe. Momentan wird vor dem Landgericht Regensburg ein zweiter Korruptionsprozess gegen Wolbergs verhandelt.

Dem Bayerischem Verwaltungsgerichtshof zufolge sei zwar zweifelhaft, ob das Urteil im Juli für eine Suspendierung ausreiche. Doch das laufende Verfahren vor dem Landgericht Regensburg setze einen "hinreichenden Tatverdacht" voraus, so die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs. Die Prognose sei also gerechtfertigt, dass Wolbergs Beamtenverhältnis voraussichtlich beendet werde.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.