Südwesten und Bayern: Besserer Schutz bei häuslicher Gewalt
Stuttgart (dpa/lsw) - Die Justizminister von Baden-Württemberg und Bayern fordern einen besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und Nachstellungen. Dazu hätten die Minister Guido Wolf (CDU/Südwesten) und Georg Eisenreich (CSU/Bayern) einen gemeinsamen Antrag für die Justizministerkonferenz erarbeitet, die an diesem Donnerstag in Berlin stattfindet. Das berichtet die "Südwest Presse" (Donnerstag). Ein Sprecher des Justizministeriums in Stuttgart bestätigte die Pläne.
Ziel sei es, das Gewaltschutzgesetz zu verschärfen. "Mit unserem Antrag wollen wir einzelne Lücken im Gewaltschutzgesetz schließen und die Mindeststrafe erhöhen", sagte Wolf der Zeitung. Es gehe es um eine Verdoppelung des Strafmaßes von maximal einem Jahr auf dann maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe bei Verstößen gegen Schutzanordnungen.
Das 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz dient vorrangig der Beendigung und Ächtung häuslicher Gewalt. Zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen kann ein Gericht gegen den Täter etwa ein Wohnungsbetretungsverbot oder ein Kontaktverbot verhängen.
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