Strom-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert 14 Jahre Haft

München (dpa/lby) - Im Prozess um lebensgefährliche Stromschläge fordert die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft für den Angeklagten und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das teilte das Landgericht München II am Montag über die nicht-öffentlichen Plädoyers mit. Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung des 30 Jahre alten Angeklagten wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Titelmissbrauchs und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches. Das Urteil soll am 20. Januar fallen.
Angeklagt ist ein Informatiker aus Würzburg. Er hat eingeräumt, sich als falscher Arzt ausgegeben und Frauen per Skype dazu gebracht zu haben, sich selbst lebensgefährliche Stromschläge zuzufügen. Das Ganze zeichnete er auf. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es ihn sexuell erregte, wenn Frauen durch Strom Schmerzen erlitten.
Die Verteidigung legt eine psychische Erkrankung des Angeklagten nahe. Der Anwalt des Angeklagten plädierte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Titelmissbrauchs und der Erstellung von Bildaufnahmen oder hilfsweise die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise fahrlässiger versuchter Tötung. Er forderte außerdem, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung auszusetzen.