Strenge Regeln für Maibaumdiebe

So lauten die traditionellen Vorschriften: Keine Gewalt - und eine Hand macht alles zunichte.
München - Sie werden mit Hightech und Bewegungsmeldern bewacht – und oft trotzdem geklaut: die bayerischen Maibäume. Schließlich ist es seit Generationen bei der Dorfjugend Brauch, der Nachbargemeinde den frisch gefällten und entrindeten Stamm zu stehlen – und ihn erst gegen eine deftige Brotzeit und ausreichend Bier wieder herauszurücken. Damit der Raubzug traditionsgemäß verläuft, müssen Maibaumdiebe allerdings folgende Regeln beachten:
- Es dürfen nur bereits gefällte Bäume gestohlen werden.
- Es dürfen nur Maibäume gestohlen werden, die sich bereits in dem Ort befinden, in dem sie aufgestellt werden sollen.
- Das Stehlen des Maibaums im eigenen Ort ist tabu.
- Der Baum muss heimlich und unentdeckt gestohlen werden.
- Er darf dabei nicht beschädigt werden.
- Keinesfalls darf gegenüber den Bewachern Gewalt angewendet werden.
- Legt ein Bewacher seine Hand auf den Stamm, darf der Maibaum von den Dieben nicht mehr angerührt werden.
- Aufgestellte Bäume dürfen nicht mehr gestohlen werden.
- Der Schmuck von Bäumen darf nicht gestohlen werden, nur der Stamm als solcher.
- Werden die Diebe innerhalb der Gemeindegrenze beim Abtransport überrascht, müssen sie ihre Beute kampflos zurückgeben.
- War der Diebstahl erfolgreich, treten die Parteien in Rückgabeverhandlungen ein. Dabei dürfen keine überzogenen Forderungen gestellt werden.
- Es ist erlaubt, auch einen gestohlenen Maibaum zu stehlen – entweder von Dritten oder von den Bestohlenen. Dabei müssen die bekannten Regeln aber eingehalten werden.
- Traditionsgemäß helfen die Maibaumdiebe nach Rückgabe der Beute den Bestohlenen beim Aufstellen und übernehmen gegebenenfalls auch das Schmücken.
- Scheitern die Verhandlungen um die Rückgabe, stellen die neuen Besitzer den Baum als Schandmal und zusätzlichen Segensbringer für ihren eigenen Ort auf. Nach einigen Wochen wird er zersägt und versteigert.