Streit um "Unendliche Geschichte" Urteil im März
München - Im Streit um Vermarktungsrechte an Michael Endes Roman "Die Unendliche Geschichte" hat das Oberlandesgericht München eine Entscheidung vertagt. Allerdings räumte das Gericht dem Kläger bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag kaum Chancen ein.
Ein Rechtsanwalt, der sich einst die Verfilmungsrechte an dem Erfolgsroman sicherte und beim berühmten Film von 1984 Co-Produzent war, gibt an, Inhaber der Merchandising-Rechte zu sein. Ende selbst habe sie ihm auf Lebenszeit zugesichert. "Das war mit Michael Ende besprochen."
Gegen diese Ansicht wehren sich die Erben und der Nachlassverwalter des 1995 gestorbenen Schriftstellers. Ihr Anwalt sprach vor Gericht von einem "Lügenkonstrukt". "Es wurden keine Merchandising-Rechte am Buch eingeräumt. Bei Filmproduktionen werden Auswertungsrechte immer nur an der konkret hergestellten Produktion eingeräumt."
Dieser Argumentation folgte auch der Senat im Wesentlichen. Der Vorsitzende Richter regte dennoch an, sich auf einen Vergleich zu einigen, um zu verhindern, dass der Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landet. Der Kläger erklärte, seine Klage gegen eine Zahlung von 50 000 Euro zurückzuziehen. Das kam für die Beklagtenseite aber nicht infrage. Das Urteil soll nun am 21. März fallen.