Streit um Raucherclub-Kontrolle: "Die Polizei ist kein Lückenbüßer"
Jetzt kommt es zum Streit zwischen Städtetag und Polizei. Es geht um die Frage, wer künftig die Raucherclubs kontrollieren soll. "Die Polizei ist kein Lückenbüßer", sagt die Gewerkschaft der Ordnungshüter. Unterdessen plant der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur einen einheitlichen Qualm-Ausweis.
MÜNCHEN Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Kontrollen der Raucherclubs haben in Bayern einen Streit zwischen Städtetag und Polizeigewerkschaft ausgelöst. Beide lehnen es ab, die Zuständigkeit für die Kontrolle der Raucherclubs zu übernehmen. Der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern, Hermann Vogelgsang, erteilte einer „Raucher-Polizei“ eine klare Absage. „Die Polizei ist kein Lückenbüßer“, sagte Vogelgsang in München zu Forderungen des bayerischen Städtetagsvorsitzenden Hans Schaidinger. Dieser hatte am Mittwoch gesagt, die Ordnungsämter seien zu den künftig erforderlichen Kontrollen nicht in der Lage. „Das soll jetzt bittschön die Polizei machen.“
Die Karlsruher Richter hatten die Raucherclubs in Bayern mit ihrem Urteil abgesegnet. Allerdings wiesen sie darauf hin, dass ein Club einen festen Mitgliederbestand haben müsse und nicht der Laufkundschaft an der Tür eine schnelle Mitgliedschaft ermöglichen dürfe.
Doch wie kann dies in der Praxis kontrolliert werden? Laut Schaidinger müsste das Ordnungsamt den Ausweis jedes einzelnen Gastes verlangen und mit der Mitgliederliste abgleichen. Dies würde bei einer durchschnittlich großen Wirtschaft mit 120 Plätzen zwei Stunden dauern.
Nach Ansicht der Gewerkschaft sind für die Kontrolle von Raucherclubs jedoch ausschließlich die Städte und Landratsämter zuständig. Eine polizeiliche Kontrolle der schätzungsweise 10 000 Raucherclubs sei völlig illusorisch. Die Polizei im Freistaat verfüge nicht einmal über genügend Kapazitäten zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung. Die Polizei könne nicht noch fehlendes Personal bei den Kommunalbehörden ersetzen. „Es kann nicht angehen, eine Kompetenz zu besitzen, die Arbeit aber andere machen zu lassen.“
Schon am Mittwoch hatte sich das bayerische Gesundheitsministerium verwundert über die Ansicht Schaidingers geäußert. „Wir sehen durchaus die Städte und Landratsämter in der Pflicht“, stellte eine Sprecherin klar. Es sei nicht geplant, eine „Raucher-Polizei“ in die Gaststätten ausschwärmen zu lassen. Für die Kontrollen seien nach wie vor die Verwaltungsbehörden zuständig.
Unterdessen plant der Verein zur Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) eine Kampagne für die Einführung einer bayernweit gültigen Raucherkarte: „Statt wie bisher mit 20 Mitgliedsausweisen in der Tasche herumzulaufen, bräuchten Raucher dann nur noch eine einzige Karte, um in die Raucherclubs zu gelangen“, erklärt Vereins-Sprecher Heinrich Kohlhuber: „Für alle Raucher wäre das die verbraucherfreundlichste Lösung.“
Schon derzeit haben rund 2000 Gaststätten in Bayern eine VEBWK-Vollmitgliedschaft für acht Euro pro Monat erworben und sind dadurch zur Zweigstelle des Vereins geworden. Ihre Gäste zeichnen eine Gast-Mitgliedschaft für einen Euro je Monat und können damit in allen VEBWK-Zweigstellen in Bayern an Vereinssitzungen teilnehmen. Mit anderen Worten: Sie haben Zutritt zu allen Raucherclubs in Bayern, die sich daran beteiligen.
Per Internet sollen die Raucher in Zukunft ihren Gesamt-Ausweis beantragen können – eine Regelung, gegen die auch die Bayerische Staatsregierung nichts einzuwenden hat, da es sich um echte Mitgliedschaften handelt und der Beitritt nicht im Vorbeigehen am Eingang des Lokals erworben werden kann.
az, dpa