Streit um Lärm: 7,5 Jahre Haft wegen versuchten Totschlags

Ein Anwohner regt sich über Lärm in den Partnachauen in Garmisch auf. Als er sich beschweren geht, steckt er ein Messer ein. Am Ende ist ein Mann dauerhaft geschädigt - und der Anwohner in Haft.
dpa |
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Nach einem Messerangriff in Garmisch im September 2023 fiel nun das Urteil (Symbolbild).
Nach einem Messerangriff in Garmisch im September 2023 fiel nun das Urteil (Symbolbild). © David-Wolfgang Ebener/dpa
Garmisch-Partenkirchen/München

Nach einer Messerattacke in Garmisch-Partenkirchen ist ein 49-Jähriger wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Dem Landgericht München II zufolge hatte sich der in Hörweite lebende Angeklagte am Abend des 16. September 2023 über den Lärm einer Gruppe in den Partnachauen aufgeregt. Er steckte ein Messer ein, beschwerte sich, schaltete die Musikbox der Gruppe aus - und stach zweimal zu, als das Opfer ihn auf sein Verhalten ansprach.

"Dabei wurde die Halsvene des Geschädigten verletzt und der Ohrnerv mit bleibenden Folgen durchtrennt", teilte das Gericht mit. Es wertete die Tat als versuchten Totschlag und nicht als versuchten Mord, weil der Angeklagte nicht heimtückisch gehandelt habe. Die Verteidigung hingegen hatte einen Freispruch gefordert und auf Notwehr plädiert. Der Angeklagte sei denkbaren Angriffen jedoch mit seiner sehr schnellen Tatausführung zuvorgekommen, betonte das Gericht - er selbst habe die Situation eskalieren lassen.

Es habe sich um eine völlig unnötige Tat gehandelt, die Züge von Selbstjustiz aufweise, betonte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 49-Jährige sitzt derweil weiterhin in Untersuchungshaft.

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