Streit um Inventar von "Kago-Schloss" vor Gericht

München/Postbauer-Heng (dpa/lby) - Wenn ein Schloss zwangsversteigert wird - ist die Einrichtung dann inklusive? Über diese Frage verhandelt heute das Oberlandesgericht München.
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Das sogenannte "Kago-Schloss", Privatschloss des früheren Ofenunternehmers Karl-Heinz Kago. Foto: Armin Weigel/Archiv
dpa Das sogenannte "Kago-Schloss", Privatschloss des früheren Ofenunternehmers Karl-Heinz Kago. Foto: Armin Weigel/Archiv

München/Postbauer-Heng (dpa/lby) - Wenn ein Schloss zwangsversteigert wird - ist die Einrichtung dann inklusive? Über diese Frage verhandelt heute das Oberlandesgericht München. Ein Immobilien-Unternehmer hatte das sogenannte "Kago-Schloss" in Postbauer-Heng in der Oberpfalz 2016 in einem Zwangsversteigerungsverfahren von dem früheren Kaminofenbauer Karl-Heinz Kago gekauft, dessen Firma 2010 Insolvenz anmelden musste.

Dessen Ehefrau hat nun erklärt, dass das Inventar nicht ihrem Mann, sondern ihr gehörte und extra bezahlt werden müsse. Sie verlangt vom Käufer des Schlosses 550 000 Euro - unter anderem für Vorhänge und 17 Swarovski-Leuchter. Das Landgericht hatte der Klägerin Recht gegeben. Gegen diese Entscheidung hat der neue Schlossherr Rechtsmittel eingelegt.

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