Streit um DSL-Anschluss vor Gericht

NÜRNBERG Dieses Problem kennt fast jeder: Über die Hälfte der deutschen DSL-Kunden hatten schon Ärger mit ihrem Anbieter, weil der Anschluss für Telefon und Internet komplett lahm lag. Auch ein Nürnberger Paar musste sich jetzt herumstreiten: 41 Tage mussten sie ohne Telefon und Internet auskommen. Das Problem wurde nicht behoben. Dann kam der Hammer: Da sie sich aufgrund des Ausfalls weigerten, noch ausstehende Rechnungen in Höhe von 174,14 Euro zu zahlen, wurden sie von ihrem Anbieter verklagt. Das Paar jedoch wollte sich das nicht gefallen lassen und konterte mit Schadensersatzforderungen: Fünf Euro pro Störtag, also rund 200 Euro.
Amtsrichter Walter Groß gab den Nürnbergern Recht: „Das Internet ist aus dem Leben nicht mehr wegzudenken, es gehört zum täglichen Bedarf.“ Er sprach dem Paar eine Schadenssumme von 60 Euro zu (1,50 Euro pro Störtag) sowie 40 Euro für Handy-Gespräche. Für den Anbieter blieben so unterm Strich nur noch 100 Euro für ausstehende Rechnungen.
Haben Sie auch Probleme mit Ihrem DSL-Anbieter? Das sind Ihre Rechte:
Der Anschluss ist langsamer, als es im Vertrag steht: Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn im Vertrag ein Mindest-Tempo garantiert wurde. Fairerweise sollte man seinem DSL-Anbieter die Möglichkeit geben, das Problem zu beheben. Sollte das innerhalb von zwei bis drei Wochen nicht klappen, kann die Kündigung abgeschickt werden. Steht im Vertrag keine Garantie, gibt’s kaum Chancen die Geschwindigkeit zu bemängeln.
Keine Verbesserung nach Tarifwechsel: Sollte trotz neuem Tarif mit höherer Internet-Geschwindigkeit kein Leistungsschub eintreten, weil es am Wohnort gar nicht möglich ist, eine schnellere Geschwindigkeit zu wählen, kann man eine Frist zur Nachbesserung setzen. Tritt keine Verbesserung ein, schicken Sie eine fristlose Kündigung!
Aufträge, die man gar nicht bestellt hat: Manche Provider beauftragen Call-Center mit der Kundengewinnung. Obwohl man gar nicht zugestimmt hat, den Anbieter zu wechseln, flattert ein paar Tage nach dem Anruf eine Auftragsbestätigung ins Haus. Auch wenn eigentlich nie ein Vertrag zustande kam, sollte man dem Auftrag daher widersprechen und dem momentanen Anbieter darüber informieren, dass Sie nicht wechseln wollen.
Kündigung wird nicht angenommen: Statt per Mail, Fax oder Anruf, sollten Sie immer mit Einschreiben und Rückschein kündigen. Das kostet zwar etwas mehr. Dafür können Sie sich aber auch sicher sein, dass der Brief angekommen ist. Bei Umzügen: Hier besteht nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn am neuen Wohnort kein DSL des Anbieters verfügbar ist.