Streit um Bayerische Grenzpolizei: Ist sie verfassungswidrig?

München – Die erst im Juli dieses Jahres wieder eingeführte Bayerische Grenzpolizei steht auf dem verfassungsjuristischen Prüfstand. Nach einem Rechtsgutachten im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen (AZ berichtete) hat das Bundesland Bayern keine Kompetenzen beim Schutz der Bundesgrenzen.
Die Verfassungsrechtslehrer kommen zu dem Schluss, dass sich der Freistaat unzulässig in die originäre Aufgabe der Bundespolizei bei der Kontrolle der Bundesgrenze zu Österreich einmischt. Durch das "intransparente Zusammenwirken" der bayerischen Grenz- mit der Bundespolizei würden die Verantwortlichkeiten unklar und die parlamentarische Kontrolle erschwert.
Das Gutachten sei "nicht nachvollziehbar und absolut haltlos", reagierte als erster der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf die Vorwürfe. Angehörige der am 1. Juli dieses Jahres neu gegründeten bayerischen Grenzpolizei führen seit dem 18. Juli in Absprache mit der Bundespolizei eigenständige Kontrollen unmittelbar an der Landesgrenze zu Österreich durch. An der Grenze zu Tschechien gibt es keine Kontrollen, sondern nur Schleierfahndung, an der nach Angaben Herrmanns bayerische wie Bundesbeamte gleichermaßen in Absprache beteiligt sind.
Bayerns Grenzpolizei: Auch Freie Wähler sind skeptisch
Gut möglich, dass der Streit um die Grenzpolizei die Verfassungsrichter beschäftigen wird. "Die bayerische Grenzpolizei gehört aufgelöst", sagte die Grünen-Spitzenkandidatin Katharina Schulze. Man prüfe jetzt, ob man verfassungsrechtliche Schritte ergreife.
Die noch nicht einmal vier Monate alte bayerische Grenzpolizei steht auch bei den Koalitionsverhandlungen zwischen CSU und Freien Wählern (FW) zur Bildung der Landesregierung auf dem Prüfstand. FW-Chef Hubert Aiwanger hatte sich im Vorfeld der Wahl immer wieder skeptisch zum Sinn der landeseigenen Grenzpolizeitruppe geäußert.
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