Streit in Sauna – Mann fordert 40 000 Euro
Augsburg – 40 000 Euro für gestauchte Zehen? Mit einem Streit zwischen zwei Sauna-Besuchern hat sich das Amtsgericht in Augsburg befasst. Der Kläger hatte bei der Auseinandersetzung im November 2009 nach eigenen Angaben zwei gestauchte Zehen und einen Schramme an der Hand erlitten. Deswegen leide er unter Schlafstörungen und fühle sich in seiner Lebensqualität beeinträchtigt. Er forderte 40 000 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht sprach ihm schließlich aber nur 100 Euro zu. (Az. 17 C 1 478/12)
Auslöser des Streites war, dass der spätere Kläger den anderen Mann vor dessen Saunagang fragte, ob er auch wirklich geduscht und dabei auch „die Kopfhaut miteinbezogen“ habe. Nach dem Saunagang habe der Beklagte seinen Kontrahenten aus dem Saunaraum geschubst, wobei dieser sich nach eigenen Angaben die Zehen an einer Saunaliege stieß. Der Beklagte gab an, lediglich aus Notwehr gehandelt zu haben. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, konnte der Amtsrichter beim Verhalten des Beklagten keine besondere Brutalität erkennen und sprach dem Kläger 100 Euro Schmerzensgeld für seine gestauchten Zehen zu.
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