Straßenmusiker: Unbekannter begleicht 1800-Euro-Strafe

Weil er in der Bamberger Fußgängerzone illegal Gitarre gespielt hat, sollte Straßenmusiker Moritz Rabe ins Gefängnis – oder 1800 Euro Strafe zahlen. Die beglich nun ein anonymer Gönner.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Straßenmusiker und Lebenskünstler Moritz Rabe in Bamberg.
dpa Straßenmusiker und Lebenskünstler Moritz Rabe in Bamberg.

Weil er in der Bamberger Fußgängerzone illegal Gitarre gespielt hat, sollte Straßenmusiker Moritz Rabe ins Gefängnis – oder 1800 Euro Strafe zahlen. Die beglich nun ein anonymer Gönner.

Bamberg - Ein unbekannter Gönner hat den Bamberger Straßenmusiker Moritz Rabe vor dem Gefängnis bewahrt. Der Spender, der anonym bleiben möchte, beglich bei der Stadt offene Gebühren und Bußgeld von etwa 1800 Euro. Die Kommune habe deshalb den Antrag auf Erzwingungshaft zurückgezogen, sagte eine Sprecherin.

Der Streit zwischen Rabe und der Stadt schwelt bereits seit eineinhalb Jahren. Schon im Herbst 2013 drohte die Stadt dem Musiker mit Erzwingungshaft, weil er Sondernutzungsgebühren nicht leistete, die fällig werden, wenn jemand in der Fußgängerzone musiziert. Damals einigte man sich auf einen Kompromiss und auf Ratenzahlung. Doch die Zahlungen gerieten ins Stocken, so dass die Stadt erneut rechtliche Schritte einleitete.

Der Zeitung "Fränkischer Tag" sagte Rabe, er finde die Bescheide der Stadt und die Drohung auf Haft "peinlich". Er ergänzte: "Wie sieht das für eine Kulturstadt aus?" Neuer Ärger droht Rabe übrigens nach der Hilfe durch den anonymen Gönner nicht. Derzeit zahle er die Gebühren, wenn er auftrete, sagte die Sprecherin.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.