Strafverfahren gegen Rundfunk-Patentanwalt beendet
München - Im Streit um eine Forschungseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist das Strafverfahren gegen einen früheren Patentanwalt nach Angaben der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Der Mann müsse rund eine Million Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Donnerstag. Er war wegen Untreue und Bestechlichkeit angeklagt.
Der Anwalt hatte das Institut für Rundfunktechnik (IRT), eine Einrichtung unter anderem von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle, über Jahrzehnte in Patentfragen beraten und vertreten. Das IRT hatte ihm vorgeworfen, in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben und Patenterlöse in Höhe von 200 Millionen Euro vorenthalten zu haben.
In einem Zivilprozess vor dem Landgericht München I hatten sich die Streitparteien auf einen Vergleich geeinigt, der unter anderem eine Zahlung von 60 Millionen Euro an das IRT vorsah. Damit und mit der Zahlung von einer weiteren Million für gemeinnützige Zwecke erlosch nach Angaben der Staatsanwaltschaft das Strafverfolgungsinteresse - daher die Einstellung des Verfahrens. Aus ähnlichen Gründen wurde auch das Verfahren gegen die Ehefrau des Patentanwalts eingestellt.
Der Bayerische Rundfunk, der sich federführend für die Öffentlich-Rechtlichen um die Aufklärung des Falls kümmert, sagte zur Einstellung des Verfahrens, die zivilrechtliche Einigung sei "auch als strafrechtliche Wiedergutmachung zu sehen".