Strafen nach Anschlag auf Ulmer Moschee rechtskräftig

Ulm (dpa/lby) - Die vom Landgericht Ulm verhängten Strafen gegen mehrere Syrer kurdischer Herkunft wegen eines Anschlags auf eine türkische Moschee in Ulm sind rechtskräftig. Die Revisionen von vier Angeklagten gegen ihre Urteile vom 5.
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Ulm (dpa/lby) - Die vom Landgericht Ulm verhängten Strafen gegen mehrere Syrer kurdischer Herkunft wegen eines Anschlags auf eine türkische Moschee in Ulm sind rechtskräftig. Die Revisionen von vier Angeklagten gegen ihre Urteile vom 5. April 2019 seien vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen worden, teilte der Sprecher des Landgerichts, Alexander Spengler, am Mittwoch mit.

Drei Angeklagte waren wegen versuchten Mordes in acht Fällen in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung und vorsätzlichem Herstellen von Brandsätzen zu Strafen zwischen drei Jahren und fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter hatte wegen Beihilfe zur versuchten Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten erhalten. Zwei weitere Angeklagte waren wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten verwarnt worden.

Zu dem Brandanschlag hatte sich die Gruppe nach Überzeugung des Gerichts im März 2018 verabredet. Die Männer wollten damit auf die Notlage von Kurden in Syrien und die Eroberung der vor allem von Kurden bewohnten nordsyrischen Stadt Afrin durch türkische Streitkräfte aufmerksam machen und dagegen protestieren. Die Angeklagten hätten dabei den möglichen Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. In Wohnungen des Gebäudes mit den Moscheeräumen hielten sich zur Tatzeit in der Nacht zum 19. März 2018 acht Menschen auf. Verletzt wurde niemand.

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