Strafbefehl gegen Pius-Bischof Williamson beantragt

Piusbruder im Visier der Regensburger Justiz: Der britische Holocaust-Leugner und Bischof der ultrakonservativen katholischen Piusbruderschaft könnte bald wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Die Staatanwaltschaft hat jetzt einen Strafbefehl beantragt.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Illustration
vario-images Illustration

REGENSBURG - Piusbruder im Visier der Regensburger Justiz: Der britische Holocaust-Leugner und Bischof der ultrakonservativen katholischen Piusbruderschaft könnte bald wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Die Staatanwaltschaft hat jetzt einen Strafbefehl beantragt.

Seine Leugnung des Holocausts hatte Anfang des Jahres weltweit für Empörung und Schlagzeilen gesorgt: Jetzt ist nach langwierigen Ermittlungen gegen Richard Williamson von der umstrittenen ultrakonservativen katholischen Piusbruderschaft Strafbefehl beantragt worden. Der Antrag wegen Volksverhetzung müsse nun von dem zuständigen Richter geprüft werden, bestätigte der Regensburger Amtsgerichtspräsident Johann Plöd am Donnerstag einen Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ). Über die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafhöhe machte Plöd keine konkreten Angaben. „Es geht in Richtung Geldstrafe.“

Der 69 Jahre alte britische Bischof hatte vor knapp einem Jahr im Pius-Priesterseminar in Zaitzkofen (Landkreis Regensburg) den industriellen Massenmord an rund sechs Millionen Juden während des Nationalsozialismus geleugnet. Williamson hatte einem TV-Reporter aus Schweden damals ein Fernsehinterview gegeben und darin die systematische Ermordung von Menschen in den Gaskammern der deutschen Vernichtungslager bestritten.

Wegen der Zuständigkeit für Zaitzkofen hatte die Regensburger Staatsanwaltschaft deshalb bereits im Januar die Ermittlungen aufgenommen. Die Untersuchung des Falls stockte allerdings monatelang, weil die schwedischen Behörden nach einem Rechtshilfeersuchen aus Deutschland den Journalisten nicht wie gewünscht als Zeugen vernehmen konnten. Das schwedische Presserecht verhinderte dies. Die Regensburger Ermittler bekamen erst kürzlich ein Schreiben von dem Chef des Fernsehjournalisten, in dem offene Fragen beantwortet wurden.

Schwedischer Fernsehsender dementiert Existenz von Absprachen

Laut SZ gab das schwedische Fernsehunternehmen in dem Brief an, dass es keine Absprache mit Williamson gegeben habe, das Interview nur in Schweden auszustrahlen. Dies hatte der Bischof in dem Ermittlungsverfahren behauptet. Die Leugnung des Holocaust ist in verschiedenen anderen Ländern im Unterschied zur Bundesrepublik nicht strafbar.

Amtsgerichtschef Plöd sagte, dass die Prüfung des am Mittwoch eingegangenen Strafbefehlantrags schätzungsweise etwa eine Woche dauern werde. Da Williamson nicht in Deutschland lebt, würde ein eventueller Strafbefehl dann dem deutschen Rechtsanwalt des Bischofs zugestellt.

Vatikan wird bis heute kritisiert

Die Holocaust-Leugnung Williamsons hatte zum Jahresanfang weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Papst Benedikt XVI. hatte im Januar die Exkommunikation von vier Bischöfen der Traditionalisten-Bruderschaft, darunter Williamson, ausgesetzt. Da zu diesem Zeitpunkt auch das Interview mit Williamson veröffentlicht wurde, wurde der Vatikan wegen des Umgangs mit den Pius-Brüdern heftig kritisiert. Benedikt XVI. hatte später in einem Brief an alle Bischöfe Fehler bei der umstrittenen Aufhebung der Exkommunikation eingeräumt und erklärt, von der Holocaust-Leugnung erst nach seiner Entscheidung erfahren zu haben. Der Vatikan steht trotzdem bis heute in der Kritik: Auch viele Katholiken wünschen sich eine deutliche und klare Distanzierung von der ultrakonservativen Piusbruderschaft. Der Vatikan setzt dagegen auf Integration.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.