Stopp für Mineralwasser-Abfüller: Wassermenge begrenzt
Weißenburg/Treuchtlingen (dpa/lby) - Im Treuchtlinger Mineralwasserstreit haben die Behörden einen örtlichen Abfüller in die Schranken gewiesen und ihm die geplante expansive Förderung von Tiefengrundwasser untersagt. Die Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH in Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) darf nicht auf zusätzliche Wasservorkommen in den Tiefen der Altmühlregion zugreifen, wie das Landratsamt in einem am Donnerstag veröffentlichten Bescheid entschied.
Die Pläne hatten in den vergangenen Wochen für Proteste bei der Bevölkerung in der Region gesorgt. Ob es bei dem geplanten Bürgerentscheid in Treuchtlingen bleibt, war am Donnerstag zunächst unklar. Die Stadt Treuchtlingen wiederum will sich erst nach eingehender Prüfung des Bescheids äußern, wie eine Stadtsprecherin sagte. Die Pläne des Treuchtlinger Unternehmens sahen vor, die jährliche Entnahme von bis zu 10 000 Jahre altem Tiefengrundwasser von derzeit 250 000 auf jährlich 550 000 Kubikmeter zu erhöhen.
Das Landratsamt verwies in seiner Begründung vor allem auf die von Fachleuten befürchtete Grundwasserabsenkung. Diese könnte zu "schädlichen Grundwasserveränderungen" führen und damit die öffentliche Trinkwasserversorgung gefährden, heißt es in dem Bescheid. Landrat Gerhard Wägemann (CSU) beruft sich dabei auf die Einschätzung des bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Dieses hatte darauf hingewiesen, dass die mit der Wasserförderung verbundenen geänderten Druckverhältnisse im Boden dazu führen könnten, das sich wasserschädliche Stoffe im Gestein lösten.
Auch mit Blick auf den Klimawandel könne eine Tiefengrundwasserentnahme in dem von dem Wasserabfüller beantragten Umfang nicht genehmigt werden, begründete Landratsamtsmitarbeiter Marius Mauerer die ablehnende Haltung der Kreisbehörde. "Seit 1996 ist der Grundwasserspiegel durch Wasserentnahme bereits um 15 Meter gesunken. Durch den Klimawandel ist eine weitere Absenkung zu erwarten", gab Mauerer zu bedenken. "Und im Zweifelsfall hat die öffentliche Wasserversorgung Vorrang", sagte Landrat Wägemann.
Behördenvertreter machten zugleich deutlich, dass die Schrumpfung der Grundwasservorkommen in Teilen Frankens künftig auch die kommunalen Wasserversorger treffen könnten. In etlichen Regionen stünden in den kommenden Jahren neue Verhandlungen über Wasserrechte an. "Da wird bei den Bedarfsnachweisen der Kommunen künftig sicherlich genauer nachgefragt und geschaut, ob Wasser tatsächlich in der beantragten Menge gebraucht wird", sagte Wägemann.
- Themen:
- CSU